In Bauleitplanverfahren haben Sie als Bürgerin oder Bürger im Rahmen von zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen Gelegenheit, an den Planinhalten durch Stellungnahmen mitzuwirken. Die Beteiligungsunterlagen können Sie während der in der Bekanntmachung angegebenen Zeiträume im Rathaus Bensberg, Fachbereich Stadtplanung sowie auch online einsehen.
In der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit informieren wir Sie anhand des städtebaulichen Vorentwurfs über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen und voraussichtliche Auswirkungen der Planung. Sie haben die Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und sich im Rathaus Bensberg in der Abteilung Stadtplanung die Planung erörtern zu lassen.
Während der öffentlichen Auslegung wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Innerhalb des Auslegungszeitraums können Sie eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.
In einigen Fällen wird die öffentliche Auslegung wiederholt, weil eingegangene Stellungnahmen eine inhaltliche Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs erforderlich machen. Auch im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung haben Sie die Möglichkeit, zu dem geänderten Entwurf Stellung zu nehmen.
Die Verwaltung informiert den Planungsausschuss über die Behandlung der während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Über die Behandlung der Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf entscheidet der Rat in abschließender Sitzung.