Bebauungsplan (BP) Nr. 2168 - Odenthaler Straße / Hauptstraße
Bekanntmachung vom 19.09.2024
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan (BP) Nr. 2168 - Odenthaler Straße / Hauptstraße -
Bekanntmachung des Beschlusses zur Offenlage
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 05.09.2024 u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße – unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses fortzusetzen.
II. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße – ist mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Es ist beabsichtigt, das bestehende Parkhaus im Plangebiet durch einen Neubau zu erweitern sowie das ehemalige Gelände der „Alten Feuerwache“ einschließlich Nachbargrundstücken im rückwärtigen Bereich der Hauptstraße städtebaulich neu zu ordnen und u.a. eine Seniorenpflegeeinrichtung zu errichten. Des Weiteren ist eine Aufweitung des öffentlichen Verkehrsraums südlich der Hauptstraße beabsichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den Bereich südlich der Hauptstraße zwischen Ferrenbergstraße und Gnadenkirche sowie die Kreuzung Odenthaler Straße / Hauptstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.
Bebauungsplan (BP) Nr. 2168 – Odenthaler Straße / Hauptstraße –
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden in der Zeit
vom 23.09.2024 bis 23.10.2024
unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx veröffentlicht.
Zudem können die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen während der o.g. Frist beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach zu folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen insbesondere elektronisch per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de sowie bei Bedarf schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1314) abgegeben werden.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich im Kölner Stadtanzeiger, in der Bergischen Landeszeitung und auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Stellungnahmen, die nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, den 12.09.2024
Frank Stein, Bürgermeister