Es wird auch künftig Energiebedarf für Heizen, Warmwasser und Prozesswärme (bei Gewerbe, Handel und Industrie) geben. Dieser muss Schritt für Schritt aus Erneuerbarer Energie gedeckt werden (Geothermie, Solarthermie, unvermeidbare Abwärme, etc.). Dabei sollte zuallererst das Potenzial ausgeschöpft werden, insgesamt weniger Energie für Wärme zu verbrauchen.
Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, eine funktionierende Heizung in einem Bestandsgebäude sofort auszutauschen. Die Novelle des bundesweiten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sieht nur für neu eingebaute Heizungen vor, dass diese mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen (Fristen und Details im GEG zu beachten!). Reparaturen alter Heizungen sind insofern möglich. Sollte Ihre Heizung ausfallen, gibt es verschiedene Übergangsfristen. Einen guten Überblick, auch wenn Sie neu bauen, finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Heizungswegweiser, dieser bietet eine erste Einschätzung. Er ersetzt jedoch keine umfassende individuelle Beratung. Den Heizungswegweiser und weitere Informationen zum GEG finden Sie hier.
Wollen Sie schon jetzt aktiv werden, auch wenn Ihre Heizung noch intakt ist, bietet es sich an, zunächst zu prüfen, ob der Wärmebedarf Ihres Zuhauses gesenkt werden kann (etwa durch Dämmmaßnahmen, Fenstertausch). Dafür kann etwa ein geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP, Link zur Förderung) von einem bzw. einer Energieexpertin oder -experten erarbeitet werden. Diese finden Sie hier. Informationen zum iSFP bietet auch die Verbraucherzentrale NRW hier.
Wie die Umsetzung dieser Maßnahmen durch den Bund (BEG) gefördert wird, erfahren Sie hier und über die Verbraucherzentrale hier. Gleichzeitig können so Heizkosten gesenkt werden. Antworten auf Detailfragen bieten die Fördermittelgeber in ihren FAQ hier.
Der Rheinisch-Bergische-Kreis fördert die Umsetzung einer Maßnahme eines iSFP zusätzlich. Aktuelle Informationen hier.
Aufgrund aktueller Förderbedingungen wie dem Geschwindigkeitsbonus kann es sich für Bürgerinnen und Bürger schon jetzt lohnen, den Wechsel der Heizung auf eine Versorgung mit Erneuerbaren Energien zu planen. Mehr Informationen zu den Förderungen hier (KFW Heizungsförderung) und bei der Verbraucherzentrale hier. Diese bietet auch umfangreiche Beratungsangebote etwa über Online-Seminare. Sowohl Handwerkerinnen und Handwerker als auch Energie-Effizienz-Expertinnen und -Experten unterstützen meist die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Online-Antragstellung der BEG-Förderung für eine neue Heizung. Der Bundesverband Wärmepumpe bietet nun eine Ausfüllhilfe für den Förderantrag zur KfW-Heizungsförderung (Programm 458).
Ab dem 1. September 2024 gilt für die Antragstellung durch Privatpersonen, dass die Antragstellung in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten erfolgen muss. Bitte nutzen Sie die oben genannten Informationen und die FAQ zur BEG. Die FAQ des BMWK enthalten unter anderem Formulierungen für den Vertrag mit der Heizungsfirma und eine Erläuterung des Vorgehens bei der Antragstellung, damit kein vorzeitiger Maßnahmebeginn zum Förderausschluss führt.
Ausführliche Information, Kurzvideos, Praxisbeispiele rund um das Thema Heizunsgwechsel und energetische Sanierung bietet die Seite energiewechsel.de, sowohl für Einfamilienhäuser als auch für WEG.