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Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach

Ordner mit der Aufschrift

Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung


Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen:

Allgemeine Flüchtlingshilfe:

Frau Aldemester (A – Al, K, N) - 02202/ 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de

Frau Klemusch (Al – Az, F, M, P - W) - 02202/14 2891 - a.klemusch@stadt-gl.de

Frau Voß (B – E, G – J, L, O, X - Z) - 02202/14 2496 - s.voss@stadt-gl.de

Ukraine:

Herr Kohlschein - 02202 14-2897 - a.kohlschein@stadt-gl.de

Eine persönliche Vorsprache ist immer Mittwochs zwischen 8:30 und 12:30 Uhr möglich. In dringenden Angelegenheiten vereinbaren Sie vorab einen Termin per Mail oder per Telefon. Die Büros befinden sich im Stadthaus an der Gorsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach, Eingang C, Räume E32 - E36.

Alle allgemeinen Anliegen ohne Zuständigkeitsbezug im Bereich Asylleistungen werden unter der E-Mail-Adresse asylleistungen@stadt-gl.de entgegengenommen und bearbeitet.


Sie wollen helfen? Fragen und Antworten 

Die Hilfsangebote, die die Stadtverwaltung erreichen, sind vielfältig. Und es gibt viele Fragen, wenn Sie helfen möchten. Wir listen die wichtigsten Fragen und Antworten auf. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen stetig ändern sowie die Gesetzeslage angepasst werden kann. Wir versuchen, Fragen und Informationen zu sammeln und möglichst tagesaktuell zu beantworten.

FAQ: Erste Schritte und schnelle Hilfe nach der Ankunft

FAQ: Private Wohnraumnutzung

FAQ: Sozialleistungen

FAQ: Integration in Schule, Kita, Arbeit und Freizeit 

FAQ: Konkrete Hilfsangebote von Bürgerinnen und Bürgern