Flüchtlingshilfe in Bergisch Gladbach
Ansprechpartner bei der städtischen Sozialverwaltung
Folgende Zuständigkeiten gelten bei direkten Anfragen:
Allgemeine Flüchtlingshilfe:
Frau Aldemester (A – Al, K, N) - 02202/ 14 2403 - s.aldemester@stadt-gl.de
Frau Klemusch (Al – Az, F, M, P - W) - 02202/14 2891 - a.klemusch@stadt-gl.de
Frau Voß (B – E, G – J, L, O, X - Z) - 02202/14 2496 - s.voss@stadt-gl.de
Ukraine:
Herr Kohlschein - 02202 14-2897 - a.kohlschein@stadt-gl.de
Eine persönliche Vorsprache ist immer Mittwochs zwischen 8:30 und 12:30 Uhr möglich. In dringenden Angelegenheiten vereinbaren Sie vorab einen Termin per Mail oder per Telefon. Die Büros befinden sich im Stadthaus an der Gorsmühle 18, 51465 Bergisch Gladbach, Eingang C, Räume E32 - E36.
Alle allgemeinen Anliegen ohne Zuständigkeitsbezug im Bereich Asylleistungen werden unter der E-Mail-Adresse asylleistungen@stadt-gl.de entgegengenommen und bearbeitet.
Sie wollen helfen? Fragen und Antworten
Die Hilfsangebote, die die Stadtverwaltung erreichen, sind vielfältig. Und es gibt viele Fragen, wenn Sie helfen möchten. Wir listen die wichtigsten Fragen und Antworten auf. Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen stetig ändern sowie die Gesetzeslage angepasst werden kann. Wir versuchen, Fragen und Informationen zu sammeln und möglichst tagesaktuell zu beantworten.
FAQ: Erste Schritte und schnelle Hilfe nach der Ankunft
Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall
Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen ist eine E-Mail an asylleistungen@stadt-gl.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:
Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung sowie Bearbeitung der Fälle aufgrund des erhöhten Aufkommens aktuell etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Wir bitten Sie von Rückfragen abzusehen.
Melderechtliche Erfassung
Hierzu reicht es, wenn die Geflüchteten oder eine dritte Person die Original-Pässe sowie eine Wohnungsgeberbestätigung an der Information des Bürgerbüro in der Stadtmitte einreichen, damit die Anmeldung erfolgen kann. Diese Möglichkeit besteht nur für Personen, die sich erstmalig in Deutschland anmelden. Eine Vollmacht wird hierzu nicht benötigt. Diese werden wieder ausgehändigt, die Meldebestätigung erhalten Sie im Anschluss per Post zugesendet.
Für die persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Öffnungszeiten des Informationsschalters:
Montag + Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr
Bei Unterbringung in städtischen (Sammel-)Unterkünften oder Anlaufstellen erfolgt die melderechtliche Erfassung (Meldeadresse) über die Stadtverwaltung.
Bitte beachten Sie, dass die Außenstellen in Bensberg sowie Refrath diesen Service nicht anbieten können! Im Bürgerbüro wird das Tragen einer medizinischen oder FFP2/KN95-Maske empfohlen.
Aufenthaltsstatus
Für Fragen zu Ihrem Aufenthaltsstatus wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde. Wenn Sie sich nicht ausweisen können, wenden Sie sich bitte auch direkt an die Ausländerbehörde. Diese bearbeitet Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Anmeldung beim Bürgerbüro. Zunächst reicht es, wenn Sie eine E-Mail mit den folgenden Informationen an die Ausländerbehörde unter auslaenderbehoerde@rbk-online.de senden.
Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:
Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels
Welchen Aufenthaltsstatus können die ukrainischen Geflüchteten in Deutschland erhalten?
Aus der Ukraine nach Deutschland eingereiste Personen können sich zunächst 90 Tage unbeschränkt in Deutschland aufhalten. In diesen 90 Tagen können Sie sich frei in Deutschland bewegen und überlegen, wo Sie längerfristig bleiben wollen. Spätestens nach 90 Tagen müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Seit dem 04.03.2022 besteht die offizielle Rechtsprechung, dass Geflüchteten aus der Ukraine eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz zugesprochen werden kann. Ein Antrag muss bei der jeweiligen Ausländerbehörde gestellt werden.
Ich habe Fragen zum Thema Aufenthalt, Asyl-/ und Bleiberecht
Fragen zum aufenthaltsrechtlichen Status beantwortet die Ausländerbehörde des Rheinisch Bergischen Kreises: auslaenderbehoerde@rbk-online.de
Bei weitergehenden Fragen zum Thema Asyl berät der Fachdienst Integration Migration (FIM) des Caritasverbandes für den Rheinisch Bergischen Kreis eV:
Lerbacher Weg 4
51469 Berg. Gladbach
Te.: 02202 1008602
Leistungsbezug sowie Behandlungsversorgung im Krankheitsfall
Die Versorgung im Krankheitsfall ist Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleitungsgesetz. Um Leistungen nach dem AsylbLG zu beantragen ist eine E-Mail an asylleistungen@stadt-gl.de notwendig. Die Leistungsabteilung nimmt daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf.
Anzugeben sind:
Name, Vorname
Geburtsdatum, Geburtsort
Geschlecht
Familienzugehörigkeit
Datum der Einreise
Wohnhaft bei:
Zudem benötigen die Behörden:
Scan des Passes/Ausweises
Scan des Einreisestempels
Es besteht die Möglichkeit, Kleidung sowie Spielwaren an folgenden Stellen zu erwerben.
Deutscher Kinderschutzbund
Kleiderladen Bergisch Gladbach
Bensberger Str. 133,
51469 Bergisch Gladbach,
linke Gebäudeseite, 1. Etage
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr
ADRAshop Bergisch Gladbach
Hauptstraße 362 - 364
51465 Bergisch Gladbach
Öffnungszeiten:
Mo-Mi: 09:00 - 18:30 Uhr
Do: 09:00 - 20:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Geflüchtete aus der Ukraine können vorübergehend, bis zur Leistungsbewilligung, mit ihrem Ausweispapier zu den üblichen Öffnungszeiten an der Ausgabestelle der Tafel dienstags und samstags frische Lebensmittel erhalten.
Bergisch Gladbacher Tafel e.V.
Kalkstraße 43
51465 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202-9572040
Telefax: 02202-9572043
E-Mail:tafel@tafel-bgl.de
Um die langen Wartezeiten für die Menschen aus der Ukraine bei der Anmeldung zu vermeiden, sollte eine Neuanmeldung dieser Personen möglichst Online erfolgen. Es muss dabei zwingend ein Dokument hochgeladen werden. Sofern kein Bescheid vorhanden ist, soll ein Zettel mit dem Wort „Ukraine“ hochgeladen werden.
Nachfolgend die aktualisierten Hinweise der Tafel:
Die Tafel gibt dienstags und samstags in der Kalkstraße 43 (Bergisch Gladbach) und Donnerstags in der Reginharstraße 12 (Bensberg) Lebensmittel an ihre Kunden ab.
Jeder Kundenhaushalt kann jede Woche einmal Lebensmittel abholen.
Kunden aus Bergisch Gladbach mit den Postleitzahlen 51427 und 51429 können Lebensmittel donnerstags in der Reginharstraße 12 abholen.
Kunden aus Bergisch Gladbach mit den Postleitzahlen 51465, 51469 und 51467 können Lebensmittel dienstags oder samstags in der Kalkstraße 43 abholen, müssen sich aber für einen der beiden Tage entscheiden.
Für den reibungslosen Ablauf der Ausgaben ist die Verteilung der Kunden auf die beiden Ausgabestellen wichtig.
Wer in einer Stadt wohnt, die eine eigene Tafel hat, muss zu seiner örtlichen Tafel gehen, die Sie voraussichtlich hier zu finden ist: https://www.tafel.de/ueber-uns/die-tafeln/tafel-suche.
Neuanmeldungen sind während der folgenden Ausgabezeiten möglich:
In der Kalkstraße 43:
Dienstag von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Samstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
In der Reginharstraße 12:
Donnerstag von 14.45 Uhr bis 15.30 Uhr
Eine Neuanmeldung (oder Verlängerung) ist auch online möglich: https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/verlaengerung-und-neuanmeldung.aspx. Kunden aus der Ukraine, die noch keinen Einkommensbeleg vorliegen haben, laden bitte einen Zettel mit dem Wort „Ukraine“ noch (es muss zwingend ein Dokument hochgeladen werden).
Kriegsvertriebene aus der Ukraine sollen (sofern vorhanden) einen Einkommensnachweis (z.B. Hartz-IV-Bescheid) mitbringen, weitere Einzelheiten finden Sie hier: https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/kunden.aspx. Wenn noch kein Bescheid vorliegt, kann von Kriegsvertriebenen dennoch eine Abholung von Lebensmitteln erfolgen bis ein Bescheid vorliegt, dies gilt nur für Kriegsvertriebene.
Die Abholung erfolgt nach Kundengruppen, die zeitlich rotieren, jede Gruppe ist einmal als erste, in der nächsten Woche als zweite usw. dran. Die aktuellen Ausgabezeiten erhalten die Kunden ausgedruckt bei der Anmeldung bzw. bei der Abholung, diese sind auch auf unserer Homepage veröffentlicht (https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/) .
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bergisch-gladbacher-tafel.de/
In Bergisch Gladbach können geflüchtete Menschen den Nahverkehr vergünstigt nutzen. Beim zuständigen Leistungsträger kann ein Mobilpass beantragt werden. Mit diesem können dann bei der VRS Bergisch Gladbach vergünstigt Monatstickets erworben werden. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
Bei einem medizinischen Notfall wenden Sie sich bitte an den Notruf (Tel. 112) oder die nächstgelegene Notaufnahme eines jeden Krankenhauses.
EVK Bergisch Gladbach, Ferrenbergstraße 24, 51465 Bergisch Gladbach
Marien-Krankenhaus Bergisch Gladbach, Dr.-Robert-Koch-Straße 18, 51465 Bergisch Gladbach
Geflüchtete Personen ab 18 Jahren können sich, sobald ihnen die Meldebestätigung vom Bürgerbüro vorliegt, bei einer ortsansässigen Bank ein Konto einrichten lassen. Einige Banken bieten diesen Service kostenlos an.
Die geflüchteten Menschen werden über den zuständigen Leistungsträger versichert. Bei der Grundsicherung und beim Jobcenter besteht der Zugang zur gesetzlichen Krankenvorsorge. Im Asylbereich erhalten die Menschen Krankenscheine, mit denen sie zum Arzt gehen können. Notfallbehandlungen werden bei Leistungsbezug immer übernommen.
FAQ: Private Wohnraumnutzung
FAQ: Sozialleistungen
FAQ: Integration in Schule, Kita, Arbeit und Freizeit
Schule:
Grundschule: Es besteht die Möglichkeit, sich bei an eine wohnortnahe Schule zu wenden und die Schulleitung um die Aufnahme zu bitten. Falls diese Option nicht besteht, erfolgt die Zuweisung von Schulplätzen über das Kommunale Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Weiterführende Schule: Die Zuweisung von Schulplätzen erfolgt über das Kommunale Integrationszentrum des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Dieses erreichen Sie unter:
ki-se-beratung@rbk-online.de oder 02202 13-3100
Weitere Informationen unter:
Informationsblatt des Rheinisch-Bergischen Kreis
www.rbk-direkt.de/integration
Kindertagesstätte:
Wenn Personen registriert sind, haben sie ein Anrecht auf die hiesigen Sozialleistungen. Dazu gehört auch ein Platz in einer Kindertagesstätte. Aufgrund der mangelnden Plätze in Bergisch Gladbach muss eine Bewerbung über das elektronische Anmeldesystem „Little Bird“ erfolgen: https://portal.little-bird.de/Suche-Vorausgefuellt/Bergisch%20Gladbach
Bei Fragen rund um die Anmeldung im System „Little Bird“ steht Emily Reps zur Verfügung:
Emily Reps
Tel.: 02202 - 14 2510
Fax: 14 70 2510
E-Mail: e.reps@stadt-gl.de
Aktuell ist leider ein Großteil der bestehenden Einrichtungen belegt. Sobald Gruppenangebote oder Übergangsprojekte angeboten werden können, wird dies in den FAQ´s ergänzt.
Das Angebot an Sprachkursen wird stetig erweitert. Es muss zwischen den offiziellen Integrationskursen und anderen, niedrigschwelligen Angeboten unterschieden werden.
Integrationskurse
Der Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann online heruntergeladen und ausgefüllt werden. Unter diesem Link kann man den Antrag finden.
Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss zusammen mit einer Kopie des Reisepasses sowie einer Kopie der ausländerbehördlichen Bescheinigung/Registrierung per Post zur Regionalstelle des BAMF geschickt werden:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Poller Kirchweg 10
51105 Köln
Bei Fragen zur Antragstellung oder zur Integrationskursberatung wenden Sie sich am besten per Mail an die VHS Bergisch Gladbach (Ansprechpartnerin: Cornelia Dick, c.dick@stadt-gl.de). Um bei der Antragsstellung zu unterstützen, bietet die Volkshochschule dienstags von 10 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 16 Uhr und nach Absprache gebündelte Beratungstermine an.
Alle Fragen zum Aufbau und Ablauf des Integrationskurses finden Sie auf dem Merkblatt zum Integrationskurs:
• Deutsch
• Russisch
• Englisch
• Ukrainisch
Deutschunterricht mit Kinderbetreuung
Die Initiative HERWI bietet immer montags/dienstags/mittwochs/freitags von 10.30 Uhr -13.00 Uhr einen Deutschkurs an. Montags und Dienstags im Gemeindesaal St. Johann Baptist, Kirchplatz 4, Refrath, Mittwochs und Freitags in den Gemeinderäumen der evangelischen Zeltkirche, Burgplatz, Kippekausen.
Für die Kinderbetreuung werden Ehrenamtliche gesucht, Unterstützungsangebote, Fragen oder Anmeldung unter:
HERWI, Klaus Faber E-Mail: kgfarber@t-online.de Telefon: 02204/65266
Niedrigschwellige Deutschkurse mit und ohne Kinderbetreuung in Heidkamp
Kirche zum Frieden Gottes in Heidkamp
Martin-Luther-Str. 13
51469 Bergisch Gladbach
Deutschkurs mit Kinderbetreuung:
Dienstags 10 bis 11.30
Freitags 10 bis 11.30
Deutschkurse für Personen mit etwas Vorkenntnissen:
Mittwochs : 9 bis 10.30
Um Anmeldung an c.vesper@q1-gl.de wird gebeten
Offener Willkommenstreff für Geflüchtete, Gastfamilien und Helfern in Refrath
Ein Treffpunkt zum Kennenlernen und Austausch bei Kaffee und GebäckStart und 1. Termin: Mittwoch 30. März 2022 15.00 bis 17.00 Uhr
In der Evangelischen Kirche, Vürfels 26, 51427 Bergisch Gladbach
Wilkommenstreff in St. Laurentius
Bei Kaffee, Tee und Gebäck werden Beratung, Austausch und Raum zu den aufkommenden Themen angeboten.
Start am 22. März, jeden Dienstag, von 15.00 bis 16.30 Uhr. Treffpunkt: Laurentiushaus, Laurentiusstr. 4-12, Bergisch Gladbach.
Ein Angebot der Aktion neue Nachbarn in Kooperation mit St. Laurentius, dem Bildungswerk, der Familienbildungsstätte und der EFL Beratungsstelle.Kontakt: Gabriele Atug-Schmitz: gabriele.atug-schmitz@krbk.de, Telefon 0160-97933481
Internationales Begegnungscafe im Cafe Leichtsinn
Im internationalen Begegnungscafé können Menschen verschiedener Nationalitäten sich bei einer Tasse Kaffee oder Tee austauschen, neue Kontakte knüpfen und sich in den Bereichen Behördenangelegenheiten, Spracherwerb sowie berufliche Integration beraten lassen.
Café Leichtsinn, Dr.-Robert-Koch-Str. 8
Willkommenstreff für Geflüchtete in Heidkamp
Start: 6. April 2022, jeden Mittwoch von 15.00 -16.30 Uhr
Kirche zum Frieden Gottes, Martin-Luther-Str. 13, Bergisch Gladbach
Willkommenstreffpunkt für Geflüchtete in Bernsberg/Moitzfeld
Start: Montag, 4. April, jeden Montag und Freitag, von 16 bis 18 Uhr, im Pfarrsaal St. Joseph in Moitzfeld
Willkommenstreff im St. Nikolaus
- Jeden Mittwoch im Treffpunkt St. Nikolaus,
Nikolausstr. 7 in Bensberg
- Jeden 1. Mittwoch im Monat um 10 Uhr: Einladung zum deutsch-ukrainischen Frühstück
- Jeden 2. Mittwoch im Monat um 17 Uhr: Einladung zum gemeinsamen Sport – drinnen oder draußen
- Jeden 3. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr: Gemeinsame Ausflüge in die Umgebung
- Jeden 4. Mittwoch im Monat um 15 Uhr: Gemeinsames Einkaufen, kochen und essen
Wir starten am 4. Mai 2022 mit dem gemeinsamen Frühstück im Treffpunkt. Dort gibt es auch nähere Infos zu allen anderen Treffen! Tel. 0178 668 7033
Der Kreissportbund bietet eine Übersicht zu verschiedenen Sportangeboten für Geflüchtete in den jeweiligen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises an. Diese finden Sie hier.
Eine Übersicht zu Kinder- und Jugendfreizeitangeboten finden Sie hier. Den Ferienkalender 2022 finden Sie hier.
FAQ: Konkrete Hilfsangebote von Bürgerinnen und Bürgern