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Aktueller Hinweis

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt auch der Schonung von Papierressourcen erfolgte eine Umstellung der jährlich zugesandten Zweitwohnungsteuerbescheide, Hundesteuerbescheide und Gewerbesteuer auf Dauerbescheide. Gesonderte Bescheide werden deshalb nur noch bei Änderungen oder Abmeldungen erstellt. Die sogenannten „Dauerbescheide“ wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2023 versendet.

Aus den zuletzt zugegangenen Bescheiden können die Fälligkeiten für die Folgejahre (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren) entnommen werden. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung vom 3. Dezember 2024.

Grundsteuerbescheide 2025 wurden mit Bescheiddatum vom Freitag, den 14. März 2025 verschickt.

Hinweise zum Grundsteuerbescheid 2025. 

Nach dem Gesetz wird die Grundsteuer je Quartal fällig: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bedingt durch den späteren Bescheidversand wird die erste Rate der Grundsteuer 2025 am 22.04.2025 fällig. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung vom 06.03.2025.

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift rechtzeitig
Insbesondere am Jahresanfang können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Da keine automatische Übermittlung der neuen Anschrift durch die Einwohnermeldeämter erfolgt, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Kommunalsteuern schriftlich schnellstmöglich mitzuteilen. Gerne können Sie auch die Änderungsmitteilung als PDF nutzen, vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Kommunalsteuern