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Aktueller Hinweis

Die Südwestfalen-IT (SIT) ist im Herbst 2023 Ziel eines Cyber-Angriffs geworden. Auch die Dienstleistungen der Abteilung Kommunalsteuern der Stadtverwaltung von Bergisch Gladbach waren eingeschränkt oder nicht verfügbar z.B. konnten daher die Grundbesitzabgabenbescheide für 2024 erst am 15. März 2024 verschickt werden (s. Pressemitteilung vom 16.02.2024).

Die Stadt Bergisch Gladbach verschickte bislang zu Beginn eines jeden Jahres einige Bescheide über die Erhebung von Zweitwohnungsteuer von Hundesteuer und von Gewerbesteuer – die meisten dieser Bescheide mit über vielen bzw. einigen Jahren unveränderten Inhalten.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt auch der Schonung von Papierressourcen erfolgte eine Umstellung der jährlich zugesandten Zweitwohnungsteuerbescheide, Hundesteuerbescheide und Gewebersteuer auf Dauerbescheide.

Gesonderte Bescheide werden deshalb nur noch bei Änderungen oder Abmeldungen erstellt.

Die sogenannten „Dauerbescheide“ wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2023 verschickt, hier können die Fälligkeiten für die Folgejahre (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren) entnommen werden.

Aus diesem Grund erhielten die aktuellen Steuerpflichtigen im Januar 2024 keine Bescheide mehr, nur wenn sich Änderungen an der Steuerfestsetzung ergeben, wird natürlich zugunsten oder zugunsten ein neuer Bescheid versendet.

Kommunalsteuern

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu folgenden Themen:

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift rechtzeitig

Insbesondere am Jahresanfang können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Kommunalsteuern schriftlich
(Kommunalsteuern, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach) bzw. per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) schnellstmöglich mitzuteilen. Gerne können Sie auch die Änderungsmitteilung als PDF nutzen, vielen Dank für Ihre Unterstützung!