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Aktueller Hinweis

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und nicht zuletzt auch der Schonung von Papierressourcen erfolgte eine Umstellung der jährlich zugesandten Zweitwohnungsteuerbescheide, Hundesteuerbescheide und Gewerbesteuer auf Dauerbescheide. Gesonderte Bescheide werden deshalb nur noch bei Änderungen oder Abmeldungen erstellt. Die sogenannten „Dauerbescheide“ wurden erstmals zu Beginn des Jahres 2023 versendet.

Aus den zuletzt zugegangenen Bescheiden können die Fälligkeiten für die Folgejahre (Fälligkeitstermine in künftigen Jahren) entnommen werden. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung vom 3. Dezember 2024.

Durch die Umsetzung der Grundsteuerreform wird sich bei dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2025 etwas ändern:

Die Grundsteuern und die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung für 2025 werden getrennt festgesetzt. Wann genau mit der Zusendung der Grundsteuerbescheide 2025 zu rechnen ist, kann die Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen bzw. beeinflussen. Die Bewältigung der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 erfordert seitens der Abteilung Kommunalsteuern und dem IT-Dienstleister noch umfangreiche Vorarbeiten, Kontrollen und Prüfungen. Nach derzeitigem Sachstand ist beabsichtigt, die Bescheide im Frühjahr 2025 zu versenden. Die Stadt Bergisch Gladbach empfiehlt Eigentümerinnen und Eigentümern sich über die Homepage auf dem Laufenden zu halten.

Informationen zur Fälligkeit 15.02.2025:

Bei Gebühren für Abfall- und Straßenreinigung ist die erste Fälligkeit im Jahr 2025 wie immer der 15. Februar (s. Gebührenbescheid vom 10.01.2025). Bitte wenden Sie sich bei fachlichen Fragen an den Abfallwirtschaftsbetrieb (mail@awb-gl.de).

Bei der Grundsteuer verschiebt sich die erste Fälligkeit im Jahr 2025, diese Sonderfälligkeit ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Grundsteuerbescheides 2025 fällig.

Kommunalsteuern

Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu folgenden Themen:

Helfen Sie Zeit und Kosten sparen! - Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift rechtzeitig

Insbesondere am Jahresanfang können viele Bescheide auf Grund falscher Anschriften nicht zugestellt werden. Daher werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, einen Wohnungswechsel dem Team Kommunalsteuern schriftlich
(Kommunalsteuern, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach) bzw. per E-Mail (steuer@stadt-gl.de) schnellstmöglich mitzuteilen. Gerne können Sie auch die Änderungsmitteilung als PDF nutzen, vielen Dank für Ihre Unterstützung!