Soll die Bekanntgabe der Gewerbesteuer und jeglicher Schriftverkehr ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person bzw. Gesellschaft erfolgen, benötigt die Stadt Bergisch Gladbach eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie muss folgende Angaben erhalten:
Einen Vordruck hierzu finden Sie nachfolgend bzw. unter dem Punkt Formulare & Informationen.SEPA-Basislastschrift-Mandat
Letzte Aktualisierung: 19.02.2024
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