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Dienstleistungsliste

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Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung von Daten aus dem Einwohnermelderegister

Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben. Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.

Unsachgemäße Ablagerung von Abfällen, wilde Müllablagerungen, Lagerung von Stoffen an Gewässern u.ä.

Im Sachgebiet Wildschäden werden Schäden gemeldet, die Wildtiere (meistens Schwarzwild) verursacht haben. Dabei handelt es sich jedoch nicht um Verkehrsunfälle mit Wildbeteiligung.

Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen

Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung bei Eigentum (Lastenzuschuss). Die Bearbeitung von Anträgen auf die Gewährung von Wohngeld erfolgt nach dem Wohngeldgesetz.

Der Rheinisch-Bergischen Kreis berät Bauwillige aus dem gesamten Kreisgebiet über öffentliche Förderung des Wohnungsbaues

weitere Suchergebnisse beim Rheinisch-Bergischen Kreis