Der Neubau oder der Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen, der Aus- und Umbau eigengenutzter Wohngebäude sowie die Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten können staatlich gefördert werden.
Hinweis:Den Antrag zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen (Wohnungsbauförderung) sowie die dazugehörigen Erläuterungen, die Selbstauskunft und die Aufstellung über die Selbsthilfe erhalten Sie bei der hier.
Letzte Aktualisierung: 16.04.2020
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