Anträge für Zinssenkung können von Eigentümern eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung, welche öffentliche Mittel oder ein Förderdarlehn von der NRW.Bank erhalten haben, gestellt werden.Grundsätzlich werden die Darlehnsnehmer vor einer anstehenden Zinserhöhung von der NRW.Bank aufgefordert, einen Antrag auf Zinssenkung zu stellen.Unabhängig von diesem üblichen Ablauf, könnten Sie bei uns prüfen lassen, ob eine Zinssenkung aufgrund der vom 01.01.2019 erfolgten Erhöhung der Einkommensgrenze möglich wäre, sofern Sie Zinsen für das Darlehn zahlen müssen.
Letzte Aktualisierung: 29.01.2019
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