Fachdienst Vormundschaften
Sie möchten sich ehrenamtlich engagieren und denken darüber nach, ein ehrenamtlicher Vormund zu werden?
Sie sind Pflegeeltern und denken darüber nach, die Vormundschaft für Ihr Pflegekind zu übernehmen oder haben die Vormundschaft für Ihr Pflegekind bereits übernommen?
Dann sind Sie hier genau richtig!
Was ist ein Vormund?
Ein Vormund (von althochdeutsch munt „Schirm, Schutz“) übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines Minderjährigen anstelle seiner Eltern, wenn diese, aus unterschiedlichen Gründen, die elterliche Sorge für ihr Kind nicht ausüben können. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Eltern im Ausland leben, nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen um die Erziehung ihres Kindes zu kümmern oder verstorben sind. Ehrenamtliche Vormünder können Unterstützung durch einen sogenannten zusätzlichen Pfleger (§1776 BGB) erhalten, auf den einzelne Sorgeangelegenheiten übertragen werden können.
Diese Kinder, auch „Mündel“ genannt, benötigen dann eine Person, die dazu berechtigt ist, Entscheidungen für sie zu treffen und ihre Rechte durchzusetzen.
Das neue Vormundschaftsrecht bevorzugt seit 2023 den Einsatz von ehrenamtlichen Vormündern vorrangig vor beruflich tätigen Vormündern. Die gesetzlichen Regelungen zur Vormundschaft sind in den §§1773 ff. BGB geregelt.
Welche formalen Voraussetzungen müssen Sie als Vormund erfüllen?
Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß §30a BZRG ohne Eintragungen vorweisen.
Die wichtigsten Informationen zur ehrenamtlichen Vormundschaft auf einen Blick
Das Aufgabenfeld mit denen Sie als ehrenamtlicher Vormund in Berührung kommen ist breit gefächert und je nach Ihrem persönlichen Bedarf, aber vor allem auch dem Bedarf Ihres Mündels sehr individuell und flexibel gestaltbar. U.a. zählen zu Ihren Aufgaben:
» Übernahme der Personensorge
» Sicherstellung der kindgerechten Unterbringung Ihres Mündels
» Ausübung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
» Umgangsbestimmung mit anderen Personen
» regelmäßiger, persönlicher Kontakt zu Ihrem Mündel
» rechtliche Vertretung des Mündels
» medizinische Vertretung des Mündels
» Vermögenssorge im Sinne des Mündels
» ...
» Freude an der Zusammenarbeit mit jungen Menschen
» Offenheit gegenüber anderen Kulturen, Religionen und Lebensformen
» wertschätzende Haltung
» Bereitschaft ein verantwortungsvolles, längerfristig angelegtes, ehrenamtliches Engagement einzugehen
» Kooperationsbereitschaft zur Zusammenarbeit mit Behörden
» ausreichend zeitliche Ressourcen für den persönlichen Kontakt zu Ihrem Mündel
» Fähigkeit, sich bei Problemen und Krisen rechtzeitig Hilfe und Unterstützung zu suchen
» Unterbringung des Mündels bei Ihnen zu Hause
» spezielle fachliche oder berufliche Vorkenntnisse und Erfahrungen
» persönliche finanzielle Aufwendungen
» individuelle und flexible Beratung gemäß §53a SGB VIII
» Vorbereitung des Ehrenamts durch eine kostenlose Schulung
» Netzwerkarbeit und die Möglichkeit zum Austausch mit anderen ehrenamtlichen Vormündern in Bergisch Gladbach
» Möglichkeit zur Beantragung einer Ehrenamtspauschale (§1878 BGB; aktuell: 425€ pro Jahr (August 2024))
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!