Gestaltungsbeirat der Stadt Bergisch Gladbach
Eine Stadt ist niemals fertig gebaut ...
... sie ist Teil eines kontinuierlichen, komplexen Prozesses, und ihr Erscheinungsbild ist einem ständigen Wechsel unterzogen.
Die Entwicklung der Stadt Bergisch Gladbach nimmt – sowohl gesellschaftlich als auch städtebaulich – einen immer dynamischeren Verlauf. Hierauf müssen Stadtplanung, Städtebau und Architektur mit Augenmaß reagieren. Sie müssen sich abzeichnende Chancen und Risiken im Gesamtgefüge der Stadt erkennen und nutzen bzw. zu verhindern suchen. Zielsetzung sollte eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung sein, die respektvoll vorhandene Qualitäten berücksichtigt. Der stetige Wandel zeigt sich nicht zuletzt auch in punktuellen Veränderungen durch und an einzelnen Gebäuden. Mit Recht fordern Bürgerinnen und Bürger für das Stadtbild, für ihren Lebensraum, größtmögliche Qualität ein.
In diesem Sinne hat die Stadt Bergisch Gladbach in den vergangenen Jahren ihre Planungskultur weiterentwickelt. Diese beinhaltet eine verstärkte Bürgerbeteiligung, architektonische und städtebauliche Qualifizierungsverfahren sowie den Einsatz anderer Entwicklungsinstrumente wie Rahmenpläne, Integrierte Handlungskonzepte und städtebauliche Konzepte im Vorgriff auf konkrete Entwürfe.
Selbst die beste Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung sichert noch nicht eine hohe Gestaltqualität der gebauten Umwelt. Daher hat sich der Rat der Stadt im April 2014 dazu entschlossen, einen Gestaltungsbeirat einzurichten. Dieses Fachgremium, dessen Mitglieder ihren Wohn- und Geschäftssitz nicht in Bergisch Gladbach haben dürfen, diskutiert mit Architektinnen/Architekten und Bauherrinnen/Bauherren Fragen der Gestaltung einzelner Projekte im städtebaulichen Kontext. Grundlage ist die Geschäftsordnung.
Inhalt der Beratungen sind Konzepte und Entwürfe für Bereiche, die aufgrund ihrer Funktion oder ihrer Position im vorhandenen Stadtbild von herausgehobener Bedeutung sind. Das können öffentliche wie private Baumaßnahmen sein, die nach Lage, Umfeld, Größe oder Nutzung prägend sind. Veränderungen an historisch wichtigen, denkmalgeschützten oder den Stadtraum dominierenden Bauten sind ebenfalls Gegenstand der Erörterungen. Darüber hinaus werden auch städtebaulich-gestalterische und verkehrliche Konzepte wie z. B. Plätze, Straßen, Grünanlagen diskutiert. Eine räumliche Darstellung derjenigen Bereiche des Stadtgebiets, in denen Bauvorhaben vorrangig zur Beratung im Gestaltungsbeirat vorgelegt werden sollen, enthält die sogenannte Gebietskulisse. Diese zeigt ausdrücklich keine Ausschlussbereiche, sondern ist zunächst ein Orientierungsrahmen.
Der Gestaltungsbeirat besitzt keine Entscheidungsbefugnisse, vielmehr begleitet er mit seinen Empfehlungen durch Überzeugungsarbeit den Entwicklungsprozess des Stadtbildes verantwortungsbewusst und konstruktiv. Diese Arbeit wird seitens der Stadt durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Sie ist im Fachbereich 6 – Planen und Bauen – angesiedelt.
Der Beirat kann den Entwürfen am besten gerecht werden, wenn die Planerinnen/Planer ihr Projekt selbst vorstellen und begründen. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, dass auch die Bauherrenseite vertreten ist. Dies sollte frühzeitig, am besten noch vor Stellung des Bauantrages, geschehen. In Auseinandersetzung mit dem einzelnen Entwurf will der Beirat gemeinsam mit den Planenden die Stärken – und damit die Qualität – optimieren und eventuelle Schwachpunkte überwinden.
Die Empfehlungen des Beirats gehen direkt an die Architektinnen/Architekten. Auch die Bauherrinnen/Bauherren sollen gewonnen werden, den Prozess einer Entwurfsoptimierung aktiv zu begleiten. Wenn nötig, wird eine Überarbeitung der Planung bzw. die Entwicklung sinnvoller Alternativen angeregt und um Wiedervorlage gebeten. Der betroffene Fachausschuss des Stadtrates (Planungsausschuss) erhält die vom Beirat formulierten Empfehlungen in nicht öffentlicher Sitzung zur Orientierung und eigenen Beratung der anonymisierten Projekte. Auch die Bauaufsicht der Stadt erhält die Empfehlungen, die zwar keinen bindenden Charakter besitzen, jedoch als Entscheidungshilfe in die Bearbeitung der Bauanträge einbezogen werden. Die Behandlung im Beirat ersetzt nicht die bauordnungs- und planungsrechtliche Prüfung der Bauanträge und sollte nach Möglichkeit den Bearbeitungszeitraum nicht verlängern.
Der Beirat hat keine rechtlichen Entscheidungsbefugnisse im baurechtlichen Verfahren, in allen Planungsangelegenheiten verbleibt die umfassende Entscheidungskompetenz bei den Mitgliedern des Rates der Stadt Bergisch Gladbach.
Mitglieder des Gestaltungsbeirates sind:
Dipl.-Ing. Regina Stottrop
Stadtplanerin (Vorsitzende)
Köln
Dipl-Ing. Harald Wennemar
Architekt
Düsseldorf
Dipl.-Ing. Andrea Bachmann
Architektin
Köln
Dipl.-Ing. Markus Schmale
Architekt
Grevenbroich
Dipl.-Ing. Friedhelm Terfrüchte
Landschaftsarchitekt
Essen