Interdisziplinäres Netzwerk Kinderschutz
In den letzten Jahren sind einige komplexe Kinderschutzfälle sexualisierter Gewalt an Kindern in Nordrhein-Westfalen (NRW) bekannt geworden. Das Land NRW hat hierauf im Jahr 2022 mit einem neuen Landeskinderschutzgesetz (LKSchG) reagiert, um die Qualität des Kinderschutzes weiter zu stärken.
Die Jugendämter haben unter anderem gemäß § 9 LKSchG NRW den Auftrag erhalten, ein Netzwerk zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu bilden und hierfür jeweils eine Koordinationsstelle bereitzustellen.
Das Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach und das Jugendamt Rheinisch-Bergischer Kreis (zuständig für die Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal) sind dem gesetzlichen Auftrag nachgekommen und haben ein interkommunales Kinderschutznetzwerk gegründet.
Akteure im Netzwerk Kinderschutz
Im § 9 Absatz 4 LKSchG NRW sind Institutionen und Berufsgruppen benannt, von denen Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Netzwerk Kinderschutz teilnehmen und mitwirken:
- Das Jugendamt, insbesondere der Allgemeine Soziale Dienst,
- Träger von Einrichtungen und Diensten, mit denen Vereinbarungen gemäß § 8a Absatz 4 SGB VIII bestehen,
- Insoweit erfahrene Fachkräfte,
- Geheimnisträger gemäß § 4 Absatz 1 KKG,
- Schulen,
- Gesundheitsämter,
- Polizei- und Ordnungsbehörden,
- Familiengerichte,
- Staatsanwaltschaften,
- Verfahrensbeistände,
- Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige nach dem SGB IX,
- Netzwerke Frühe Hilfen,
- Sonstige.
Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz – Ziele und Aufgaben
Die Sicherstellung einer wirksamen und schnellen Zusammenarbeit aller Berufsgruppen bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung soll durch folgende Zielstellungen erreicht werden:
- Die strukturelle und transparente Vernetzung in der Region:
- Kontinuierliche Netzwerktreffen
- Kenntnisse über Ansprechpersonen und dessen Handlungsfelder im Kinderschutz
- Klärung der Rollenverständnisse (Aufgaben und Grenzen) sowie Schnittstellen im Kinderschutz
- Förderung des Austausches auf Augenhöhe und des Informationstranfers
- Förderung von Kooperationsvereinbarungen
- Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit (inklusive Beteiligung von Kindern/Jugendlichen)
- Erhöhung der Handlungssicherheit:
- Transparente Verfahren und Absprachen bei möglichen Kindeswohlgefährdungen, gemäß der gesetzlichen Vorgaben
- Organisation bedarfsgerechter interdisziplinärer Qualifizierungsangebote zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
- Anonymisierte Fallkonferenzen
Die eingerichteten Koordinationsstellen werden hierzu das Netzwerk Kinderschutz fachlich begleiten, sowie regelmäßige Netzwerktreffen und weitere Maßnahmen koordinieren.
Fachinformationen für das Netzwerk Kinderschutz