Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauaufsicht geben Ihnen Auskünfte zum Planungsrecht, bearbeiten Bauvoranfragen und Bauanträge und erteilen Vorbescheide und Baugenehmigungen.
Für die Errichtung, den Umbau, den Abbruch und die Nutzungsänderung von Gebäuden sind Gesetze, Verordnungen, Erlasse, DIN-Vorschriften und technische Baubestimmungen zu beachten, für deren Einhaltung die Bauaufsicht zuständig ist.
Unter den folgenden Stichworten erhalten Sie Einblick in die Aufgabenbereiche der Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach. Hier können Sie wichtige Informationen abrufen.