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Übernehmen

Fundbüro

Entgegennahme von Fund- bzw. Verlustanzeigen sowie Entgegennahme/Ausgabe von Fundsachen

Nachfragebescheinigung

Die Versicherung verlangt eine Bestätigung über die erfolglose Nachfrage eines gestohlenen Fahrrads beim Fundbüro. Die persönliche Vorsprache beim Fundbüro ist erforderlich. Die Bescheinigung wird sofort ausgestellt, es sei denn, das Fahrrad ist im Fundbüro abgegeben worden.

Unterlagen

Finder/in

  • Personalausweis oder Reisepass


Eigentümer/in

  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. Vollmacht zur Entgegennahme der Fundsache
  • Nachweise über die Fundsache (z.B. Kopie, Foto, Rechnung)


Nachfragebescheinigung

  • Beschreibung des Fahrrades, ggf. Eigentumsnachweis
  • falls vorhanden: ausgefüllter Vordruck der Versicherung