Personen, die innerhalb des Stadtgebietes in eine andere Wohnung ziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Ummeldung vorzunehmen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können gemeinsam umgemeldet werden.
AB SOFORT auch online möglich:
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung ummelden? Erledigen Sie das hier online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte.
Weitere Informationen finden Sie hier: Einen neuen Wohnsitz anmelden - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal
Sie werden zum Serviceportal “Gemeinsam-Online” von Bund, Ländern und Kommunen weitergeleitet. Hier können Sie die Ummeldung Ihres Wohnsitzes Schritt für Schritt durchführen.
• Keine Gebühr
Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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