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Ummeldung - Wohnungswechsel innerhalb von Bergisch Gladbach

Ummeldung Ihres Wohnsitzes

Personen, die innerhalb des Stadtgebietes in eine andere Wohnung ziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Ummeldung erfolgt unverzüglich.

Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Ummeldung vorzunehmen. Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können gemeinsam umgemeldet werden.

Unterlagen

  • ab 01.11.2015 muss bei der An- bzw. Ummeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird
  • Personalausweis
  • Bei mehreren Familienangehörigen die Personalausweise aller Personen, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular für Hauptwohnsitze bzw. Nebenwohnsitze (Anmeldeformular gilt auch für Ummeldungen; siehe Formulare & Informationen). Das Formular muss vorher nur ausgefüllt werden, wenn Sie nicht selber zur Anmeldung vorsprechen.
  • Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ein Elternteil mit dem Kind aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht, oder wenn der Hauptwohnsitz von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechselt. 

Gebühr/Kosten

• Keine Gebühr

Formulare

Letzte Aktualisierung: 30.08.2024

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