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Anmeldung

Anmeldung des Wohnsitzes in Bergisch Gladbach

Sie sind nach Bergisch Gladbach gezogen? Herzlich Willkommen!!

Wenn Sie hier eine Wohnung oder ein Haus beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in unseren Bürgerbüros anmelden. Hinweis: Die Anmeldung kann erst nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen! Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unverzüglich. Bitte beachten Sie eventuelle aktuelle Einschränkungen im Bürgerbüro. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.bergischgladbach.de/buergerbuero


Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Meldeformular eigenhändig unterschreibt.

Hauptwohnung/Nebenwohnung
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam genutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.

Unterlagen

  • ab 01.11.2015 muss bei der An-bzw. Ummeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Die Vorlage des Mietvertrages ist NICHT ausreichend!
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular für Hauptwohnsitze bzw. Nebenwohnsitze (siehe Formulare & Informationen). Das Formular muss vorher nur ausgefüllt werden, wenn Sie nicht selber zur Anmeldung vorsprechen.
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf dem Anmeldeformular gemeinsam angemeldet werden
  • Einverständniserklärung beider Elternteile, wenn ein Elternteil mit dem Kind aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung auszieht, oder wenn der Hauptwohnsitz von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechselt

Gebühr/Kosten

• Keine Gebühr

Formulare

Letzte Aktualisierung: 15.10.2024

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