Sie sind nach Bergisch Gladbach gezogen? Herzlich Willkommen!!Wenn Sie hier eine Wohnung oder ein Haus beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen in unseren Bürgerbüros anmelden. Hinweis: Die Anmeldung kann erst nach dem tatsächlichen Einzug erfolgen! Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unverzüglich. Bitte beachten Sie eventuelle aktuelle Einschränkungen im Bürgerbüro. Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.bergischgladbach.de/buergerbuero
Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind die Wohnungsinhaber/-innen und bei betreuten Personen die Betreuer/-innen verpflichtet, die Anmeldung vorzunehmen. Familienangehörigen mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen das Meldeformular eigenhändig unterschreibt.Hauptwohnung/NebenwohnungBei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die überwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam genutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.
• Keine Gebühr
Letzte Aktualisierung: 15.10.2024
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