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Wohnraumschutzsatzung

Wohnraumschutzsatzung zum Erhalt von Wohnraum

In Bergisch Gladbach ist die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist am 13.12.2024 eine neue Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Wohnraum darf daher nur mit Genehmigung der Stadt Bergisch Gladbach überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.

Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum

  • zu mehr als 50 % der Gesamtwohnfläche für gewerbliche oder berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird,
  • beseitigt wird (Abbruch),
  • baulich derart verändert oder in einer Weise genutzt wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist.

 

Gebühr/Kosten

Die Genehmigung einer zweckentfremdenden Nutzung sowie die Erteilung eines Negativattestes sind gebührenpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

 

Formulare

Letzte Aktualisierung: 24.02.2025

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