In Bergisch Gladbach ist die ausreichende Versorgung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet. Aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes ist am 13.12.2024 eine neue Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zum Schutz und Erhalt von Wohnraum (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Wohnraum darf daher nur mit Genehmigung der Stadt Bergisch Gladbach überwiegend anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum
Letzte Aktualisierung: 24.02.2025
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