Wirtschaftliche Jugendhilfe
Übernahme von Kosten für erzieherische Leistungen
Die wirtschaftliche Jugendhilfe klärt die Kostenbeteiligung bei Gewährung von erzieherischen Leistungen der Jugendhilfe. Wenn gewährte pädagogische Leistungen der Jugendhilfe Kosten verursachen, werden diese auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) durch das Jugendamt der Stadt Bergisch Gladbach übernommen. Dieses gilt insbesondere bei Unterbringung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des elterlichen Haushaltes. Hierbei wird unterschieden zwischen teilstationären und stationären Leistungen. Eltern sind im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den Kosten heranzuziehen.
Des Weiteren werden auch andere Leistungen wie Kindergeld, Waisenrente, Bafög, BAB etc. auf den öffentlichen Träger der Jugendhilfe übergeleitet. Die gesamte Bearbeitung/finanzielle Abwicklung wird durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sichergestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen Ihnen gerne beratend und informierend unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.