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Stadtplanung Bebauungspläne

Bekanntmachung vom 18.07.2024

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 4134 – Auf dem Langen Feld – Teil 2
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung, zum Vorhaben und zum Verzicht auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 6.6.2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:

„I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 4134 – Auf dem Langen Feld – Teil 2
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

II. Der der Verwaltung bislang vorgelegte, in den Anlagen 2 bis 5 dargestellte Hochbauentwurf des Wohn- und Bürohauses Straßen 80 soll hinsichtlich des gezeigten Bauvolumens unverändert Grundlage sein für das weitere Planverfahren.

III. Im Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 4134 – Auf dem Langen Feld – Teil 2
wird gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet.“

Es ist beabsichtigt, in Herkenrath die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Straßen 80 und den Ausbau der Einmündung Straßen / Ball zu einer Vollkreuzung zu schaffen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von ca. 0,5 ha die Landesstraße L 289 („Straßen“) im Bereich der Einmündung „Ball“, das Grundstück Stra-ßen 80 sowie – östlich anschließend – eine für die Errichtung eines Spielplatzes und für Ausgleichsmaßnahmen vorgesehene Fläche im derzeitigen baulichen Außenbereich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.


Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses über den vorstehenden Bebauungsplan werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung kann online unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden. Zudem kann die Karte im Maßstab 1:1.000 beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Dienststunden eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich im Kölner Stadtanzeiger, in der Bergischen Landeszeitung und auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).

Bergisch Gladbach, den 11.07.2024, Ragnar Migenda, Beigeordneter für Stadtentwicklung und Klimaschutz