Stadtplanung Bebauungspläne
Bekanntmachung vom 07.12.2019
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 6129 – Alte Marktstraße – und Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6130 – Alte Marktstraße – sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 01.07.2010 zum Bebauungsplan Nr. 6129 – Alte Marktstraße – aufzuheben.
II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6130 – Alte Marktstraße –
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen und das Verfahren gemäß § 12 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
III. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6130 – Alte Marktstraße –
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts mittels Aushang durchzuführen.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Wohngebiet am Ortsrand von Refrath geschaffen werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird durch die „Alte Marktstraße“ im Norden, durch angrenzende Wohnbebauung im Osten, durch den Beningsfelder Bach im Süden sowie durch eine Waldfläche im Westen begrenzt.
Der Geltungsbereich des alten Aufstellungsbeschlusses (Plan 1) und der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanaufstellungsbeschlusses (Plan 2) sind nachfolgend abgedruckt.
© Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis – Katasteramt –
Bekanntmachungsanordnung
Die o.g. Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6130 – Alte Marktstraße – wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.
Der Vorentwurf wird
vom 09.12.2019 bis 08.01.2020
beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach ausgehängt.
Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Während des Aushangs können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, den 05.12.2019
Lutz Urbach