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Stadtplanung Bebauungspläne

Bekanntmachung vom 18.04.2024

Amtliche Bekanntmachung

Satzung
über den Erlass einer Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide –
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394) m.W.v. 01.01.2024 in Verbindung mit §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 490) hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach am 19.03.2024 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6541 – Ortseingang Lustheide – die Veränderungssperre als Satzung beschlossen.

Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre hat eine Größe von etwa 5 ha. Die Veränderungssperre umfasst ein Areal zwischen der Grenze zur Stadt Köln im Westen, Waldflächen des Königsforstes im Süden, Waldflächen und das Wohngrundstück Lustheide 75 im Osten und die Landesstraße L 136 (Lustheide) im Norden. Der Bereich der Veränderungssperre ist im folgenden Übersichtsplan abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Der Beschluss des Rates über die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Satzung einschließlich der Karte mit der Bereichsbegrenzung kann online unter der Internetadresse https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden. Zudem kann die Satzung mit der Karte im Maßstab 1:1.000 beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Dienststunden eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten der Verwaltung sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Mit dieser Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich.


Bergisch Gladbach, den 13.04.2024  Frank Stein Bürgermeister