Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 003/6443 - Feuerwache Süd -
Bebauungsplan Nr. 6443- Feuerwache Süd -
+++ Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 6443 - Feuerwache Süd - und der Flächennutzungsplans-Änderung Nr. 003/6443 - Feuerwache Süd - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischendem 16.01.2023 und 14.02.2023 möglich. +++
Variante HOF (Städtebauliche Studie, Architekturbüro Supergelb 2022)
Bekanntmachung vom 16.01.2023
Amtliche Bekanntmachung
Flächennutzungsplan-Änderung (FNP) Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd –
Bebauungsplan (BP) Nr. 6443 – Feuerwache Süd –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd –
mittels Aushang und Bürgerversammlung durchzuführen.
II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der städtebaulichen Studie zum
Bebauungsplan Nr. 6443 – Feuerwache Süd –
mittels Aushang und Bürgerversammlung durchzuführen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Süd/2 auf einem Grundstück zwischen der Frankenforster Straße und dem Rather Weg geschaffen werden. Der Neubau soll die in die Jahre gekommene Feuer- und Rettungswache an der Wipperfürther Straße in Bensberg ersetzen.
Das Plangebiet der zukünftigen Feuerwache Süd liegt im Ortsteil Frankenforst, Gemarkung Refrath unmittelbar an der Anschlussstelle „Bergisch Gladbach-Frankenforst“. Das dreieckige Grundstück wird im Norden durch die Frankenforster Straße (L136), im Süd-Osten durch den Rather Weg (L 358) bzw. die Einfädelspur der Autobahn und im Süd-Westen durch die A4-Autobahnauffahrt begrenzt.
Während sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung nur auf das derzeitige Waldgrundstück erstreckt, bezieht der Geltungsbereich für den parzellenscharfen Bebauungsplan noch ergänzend die angrenzenden Straßenabschnitte der Frankenforster Straße und des Rather Wegs mit ein.
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03/6443 – Feuerwache Süd – und des Bebauungsplans Nr. 6443 – Feuerwache Süd – sind nachfolgend abgedruckt.
Übersichtsplan FNP-Änderung 003/6443 - Feuerwache Süd - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)
Übersichtsplan Bebauungsplan 6443 - Feuerwache Süd - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Rates werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Für die Bereiche der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 03/6443 und des Bebauungsplans Nr. 6443 – Feuerwache Süd – wurden Vorentwürfe erarbeitet, die die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.
Die Vorentwürfe werden zusammen mit den vorliegenden Informationen
vom 16.01.2023 bis 14.02.2023
beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach ausgehängt.
Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Das Tragen einer Maske (FFP2 oder medizinische Maske) wird empfohlen.
Die Planunterlagen können zusätzlich online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.
Während des Aushangs können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1206) vorgebracht werden.
Am
31.01.2023 um 19:00 Uhr
findet im Feuerwehrhaus Refrath, Steinbreche 3, 51429 Bergisch Gladbach eine Bürgerversammlung zu den Bauleitplanverfahren statt.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, den 09.01.2023
Frank Stein
Bürgermeister
Bekanntmachung vom 14.04.2022
Amtliche Bekanntmachung
Flächennutzungsplan-Änderung (FNP) Nr. 003/6443 – Feuerwache Süd –
Bebauungsplan (BP) Nr. 6443 – Feuerwache Süd –
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 die folgenden Beschlüsse gefasst:
I. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 003/6443 – Feuerwache Süd –
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2/Süd auf einem Grundstück zwischen Frankenforster Straße, Rather Weg und der Autobahn-Anschlussstelle „Bergisch Gladbach-Frankenforst“ zu schaffen.
II. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 6443 – Feuerwache Süd –
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuer- und Rettungswache 2/Süd auf einem Grundstück zwischen Frankenforster Straße, Rather Weg und der Autobahn-Anschlussstelle „Bergisch Gladbach-Frankenforst“ zu schaffen.
Die Feuer- und Rettungswache Süd/2 in Bensberg ist stark renovierungsbedürftig und die Gefahrenabwehr aufgrund räumlicher, funktionaler, technischer und auch rechtlicher Mängel zunehmend gefährdet. Ein Neubau an der Autobahn-Anschlussstelle „Bergisch Gladbach Frankenforst“ soll die alte Wache ersetzen.
Das Plangebiet der zukünftigen Feuerwache Süd liegt im Ortsteil Frankenforst, Gemarkung Refrath unmittelbar an der Anschlussstelle „Bergisch Gladbach-Frankenforst“. Das dreieckige Grundstück wird im Norden durch die Frankenforster Straße (L136), im Süd-Osten durch den Rather Weg (L 358) bzw. die Einfädelspur der Autobahn und im Süd-Westen durch die Autobahn-Anschlussstelle begrenzt.
Während sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung nur auf das derzeitige Waldgrundstück erstreckt, bezieht der Geltungsbereich für den parzellenscharfen Bebauungsplan noch ergänzend die angrenzenden Straßenabschnitte mit ein.
Die Geltungsbereiche der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 003/6443 – Feuerwache Süd – und des Bebauungsplans Nr. 6443 – Feuerwache Süd – sind nachfolgend abgedruckt.
Übersichtsplan FNP-Änderung 003/6443 - Feuerwache Süd - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)
Übersichtsplan Bebauungsplan 6443 - Feuerwache Süd - (© Geobasisdaten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Liegenschaftskataster und Geoinformation)
Bekanntmachungsanordnung
Die o.g. Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Karten mit den Bereichsbegrenzungen der Flächennutzungsplan-Änderung und des Bebauungsplans können beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten und nach voriger Terminabsprache (per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch unter 02202/14/1346) sowie im Internet unter: https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen wer-den. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. In städtischen Verwaltungsgebäuden und Kultureinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Bergisch Gladbach, den 12.04.2022
Frank Stein
Bürgermeister