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Bebauungsplan (BP) Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände –

Bekanntmachung vom 13.06.2024

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan (BP) Nr. 5130 – Ehem. Carpark-Gelände – 1. Änderung Bebauungsplan (BP) Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände –

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufhebung, Aufstellung und frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 06.06.2024 die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt den gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) gefassten Aufstellungsbeschluss zum

Bebauungsplan Nr. 5130 – Ehem. Carpark-Gelände – 1. Änderung

aufzuheben und das Verfahren einzustellen.

II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den

Bebauungsplan Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände –

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

III. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum

Bebauungsplan Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände –

mittels Aushang durchzuführen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans hat zum Ziel, eine Kita, Sportflächen und eine Flüchtlingsunterkunft auf dem ehemaligen Carparkgelände in Lückerath planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Neuaufstellung des Bebauungsplans birgt mehr rechtliche Sicherheit als die Änderung des bestehenden Bebauungsplans.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände – wird im Südwesten von der Gladbacher/Bensberger Straße, im Südosten von einem an die Helene-Stöcker-Siedlung angrenzenden Grünstreifen und im Nordwesten sowie Nordosten durch das Naturschutzgebiet „Grube Cox“ begrenzt. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nr. 5130 – Ehem. Carpark-Gelände – 1. Änderung geht in Teilen darüber hinaus. Er bezieht zusätzlich den südöstlichen Grünstreifen und einen Teil der Gladbacher/Bensberger Straße mit ein.

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 5130 – Ehem. Carpark-Gelände – 1. Änderung (Aufhebung) und Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände – (Aufstellung und frühzeitige Beteiligung) sind nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 5131 – Westliches Carparkgelände – wurden Vorentwürfe erarbeitet, die die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.

Die Vorentwürfe werden zusammen mit der Information zur städtebaulichen Planung

vom 17.06.2024 bis 15.07.2024

beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach ausgehängt.

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Die Planunterlagen können zusätzlich online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Während des Aushangs können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1206) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 24.05.2024

Frank Stein, Bürgermeister