Bebauungspläne im Verfahren
+++ Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 3262 - Malteser Komturei - ist abgelaufen. Die Beteiligung war zwischen dem 08.02.2021 und dem 11.03.2021 möglich. +++
Bebauungsplan Nr. 3262 - Malteser Komturei -
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB))
Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 3262 - Malteser Komturei -
Was ist geplant?
Ziele der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3262 - Malteser Komturei - sind die Sicherung des touristisch und historisch bedeutsamen Gesamtensembles der Malteser Komturei, der Malteser Mühle und der Kirche St. Johannes der Täufer, eine Erweiterung der Malteser Komturei um eine moderate Wohnbebauung mit tlw. touristischer Nutzung i.V. mit dem bestehenden Hotel, Sicherung des umgebenden Freiraumes und der Wasserflächen sowie Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen entlang des Rosenthaler Weges.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Straße 'Herrenstrunden' (L286) im Süden, dem Malteser Weg im Westen und Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen im Norden und Osten.
Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).
Zeitraum der Beteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeit-raum vom 08.02.2021 bis zum 11.03.2021 statt.
Einsichtnahme in die Planunterlagen
Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Beteiligung durch Aushang im normalen Umfang nicht möglich. Stattdessen können die Planunterlagen in der rechten Spalte runtergeladen oder bei Bedarf auch per Post zugesendet werden.
Darüber hinaus ist eine persönliche Einsichtnahme und Erörterung der Planung im Rathaus Bensberg nach vorheriger Terminvereinbarung weiterhin möglich
Ihre Stellungnahme
Im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung können Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben:
• schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach,
• per E-Mail an stadtplanung@53c60490e10543058824448546e7a0fdstadt-gl.de oder
• per Niederschrift persönlich nach voriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1373
Kontakt
Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Vorentwurf, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an inken5ee775f95b674927a3058eb457c00f7a.augustin@758932bab89b467c8ba361668570f4bfstadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1373.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur Beteiligung können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.
Bekanntmachung
vom 06.02.2021
Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 3262 - Malteser Komturei -
Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung
Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Der am 04.05.1995 gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom Planungsausschuss gefass-te Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 3262 - Malteser Komturei -
wird aufgehoben.
II. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung den
Bebauungsplan Nr. 3262 - Malteser Komturei -
im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen.
Ziele der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3262 - Malteser Komturei - sind die Sicherung des touristisch und historisch bedeutsamen Gesamtensembles der Malteser Komturei, der Malteser Mühle und der Kirche St. Johannes der Täufer, eine Erweiterung der Malteser Komturei um eine moderate Wohnbebauung mit tlw. touristischer Nutzung i.V. mit dem bestehenden Hotel, Sicherung des umgebenden Freiraumes und der Wasserflächen sowie Sicherung der landwirtschaftlichen Flächen entlang des Rosenthaler Weges.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Ortsteil Herrenstrunden.
Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen den Bereich zwischen der Straße 'Herrenstrunden' (L286) im Süden, dem Malteser Weg im Westen und Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen im Norden und Osten.
Der Bebauungsplan setzt die genauen Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest (§ 9 Abs. 7 Baugesetzbuch).
III. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den
Bebauungsplan Nr. 3262 - Malteser Komturei -
die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.
Copyright: Rheinisch-Bergischer Kreis - Katasteramt
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 3262 - Malteser Komturei - wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann eine solche Vorstellung und Erörterung nicht im üblichen Umfang stattfinden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Corona-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) können die Planunterlagen deshalb
vom 08.02.2021 bis zum 11.03.2021
online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.
Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck per Post zugeschickt werden.
Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen und Erörterung der Planung im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@f8fbc19ba8684764b5d6a1dca40443dfstadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Vorentwurf, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an inken07bc262239244fabbfec16e23403cdcf.augustin@34e7e27a10c44985b57e74cca8e92cf2stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1373.
Während der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@20ad4df6f14346809b401170021074b5stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1373) vorgebracht werden.
Hinweise
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Bergisch Gladbach, den 03.02.2021
Frank Stein