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Bebauungspläne im Verfahren

Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 5584 - Bockenberg 3 -
Bekanntmachung vom 21.06.2023

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung sowie zur Aufstellung, zur Fortführung und zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 5584 – Bockenberg 3 –


Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 u.a. die folgenden Beschlüsse gefasst:

I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt den vom Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) gefassten Aufstellungsbeschluss zum

Bebauungsplan Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung

aufzuheben und das Verfahren einzustellen.

II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den

Bebauungsplan Nr. 5584 – Bockenberg 3 –

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

III. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des

Bebauungsplans Nr. 5584 – Bockenberg 3 –

unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der frühzeitigen Beteiligung fortzusetzen.

IV. Der Entwurf des

Bebauungsplans Nr. 5584 – Bockenberg 3 –

ist mit seiner Begründung und den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5584 – Bockenberg 3 – sollen die Kindertagesstätte auf dem Betriebsgelände der Firma Miltenyi Biotec in Moitzfeld erweitert sowie ergänzende Nutzungen im Biotechnologiesektor planungsrechtlich ermöglicht werden.

Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung und Nr. 5584 – Bockenberg 3 – liegen im westlichen Bereich der über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossenen Firma Miltenyi Biotec. Die Plangebiete grenzen im Norden an das Gebäude des bestehenden Betriebskindergartens an und werden im Westen durch eine Waldfläche begrenzt. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 5584 umfasst mit insgesamt knapp 0,5 ha lediglich Teilflurstücke des Firmengeländes.

Die oben genannten Geltungsbereiche sind nachfolgend abgedruckt.

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 5583 - Bockenberg 2 - 1. Änderung
Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 5584 - Bockenberg 3 -

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 5584 – Bockenberg 3 – findet in der Zeit

vom 17.07.2023 bis 18.08.2023

beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach statt.

Die Planunterlagen, Gutachten und umweltbezogenen Stellungnahmen können zusätzlich online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Es wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kultur und sonstige Sachgüter dargelegt.

Es liegen bereits folgende Arten umweltbezogener Informationen vor, die zugleich die Grundlage für den Umweltbericht bilden:

Fachgutachten und Konzepte
• Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft,
• Artenschutzprüfung I + II (insb. zu geschützten Fledermaus- und Vogelarten und der Haselmaus sowie Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen),
• Entwässerungskonzept (insb. zu Ableitung von Niederschlägen, Rückhaltung bei Starkregen) und
• schalltechnische Untersuchungen und Stellungnahmen (Bestand und Prognose von Verkehrs- und Gewerbelärm sowie Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm).

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
• zu den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
• zum Schutz des Waldes,
• zum Vorkommen schutzwürdiger Böden,
• zum Artenschutz (insb. zu Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen),
• zum Grundwasserschutz (insb. zur Lage in der Wasserschutzzone III B des Wasserschutzgebiets „Erker Mühle“),
• zur Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung,
• zur Lage auf einem Bergwerksfeld und der früheren bergbaulichen Nutzung und
• zur möglichen Gefährdung der Gebäude durch Erdbeben.

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Planabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1206) vorgebracht werden.

Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung kann beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der o.g. allgemeinen Öffnungszeiten sowie zusätzlich auf der o.g. Internetseite eingesehen werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht fristgemäß abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter:
https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung-weitere-links.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 19.06.2023
Frank Stein
Bürgermeister

Bebauungsplan Nr. 5583 - Bockenberg 2 - 1. Änderung -
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)) 

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im westlichen Bereich der über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossenen Firma Miltenyi Biotec. Das Plangebiet grenzt im Norden an das Gebäude des bestehenden Betriebskindergartens an und wird im Westen durch eine Waldfläche begrenzt.

Zeitraum der Beteiligung

Die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 07.01.2021 bis zum 12.02.2021.

Einsichtnahme in die Planunterlagen

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Beteiligung durch Aushang im normalen Umfang nicht möglich. Stattdessen können die Planunterlagen in der rechten Spalte runtergeladen oder bei Bedarf auch per Post zugesendet werden.
Darüber hinaus ist eine persönliche Einsichtnahme im Rathaus Bensberg nach voriger Terminvereinbarung weiterhin möglich.

Ihre Stellungnahme

Im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung können Sie eine Stellungnahme zur Planung abgeben:
• schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach,
• per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder
• per Niederschrift persönlich nach voriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1206

Kontakt

Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Vorentwurf, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Desiree.Frei@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1206.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Beteiligung können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.

Bekanntmachung

vom 07.01.2021

Amtliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung

Bekanntmachung der Beschlüsse zur Aufstellung und frühzeitigen Beteiligung

Der Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 03.12.2020 folgende Beschlüsse gefasst:

I. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den
Bebauungsplan Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.

II. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, für den
Bebauungsplan Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung
die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage des städtebaulichen Planungskonzepts durchzuführen.

Das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5583 – Bockenberg 2 – ist die Erweiterung der Kindertagesstätte auf dem Betriebsgelände der Firma Miltenyi Biotec.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung liegt im westlichen Bereich der über die Friedrich-Ebert-Straße erschlossenen Firma Miltenyi Biotec. Das Plangebiet grenzt im Norden an das Gebäude des bestehenden Betriebskindergartens an und wird im Westen durch eine Waldfläche begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist nachfolgend abgedruckt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 5583 – Bockenberg 2 – 1. Änderung wurde ein Vorentwurf erarbeitet, den die Stadt Bergisch Gladbach im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch interessierten Bürgern vorstellen und mit ihnen erörtern möchte.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit verbundenen beschränkten Zugänglichkeit des Rathauses Bensberg der Stadt Bergisch Gladbach für die Öffentlichkeit kann eine solche Vorstellung und Erörterung nicht im üblichen Umfang stattfinden. Gemäß § 3 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041) können die Planunterlagen deshalb

vom 07.01.2021 bis zum 12.02.2021

online unter der Internetadresse
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-stadtplanung.aspx eingesehen werden.

Innerhalb dieses Zeitraums besteht im Sinne von § 3 Abs. 2 PlanSiG ein zusätzliches Informationsangebot. Auf Anfrage können die Planunterlagen von der Stadt Bergisch Gladbach als Papierausdruck per Post zugeschickt werden.
Darüber hinaus kann eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach, 5.OG zu folgenden Zeiten erfolgen: vormittags von montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags montags bis mittwochs 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies ist pandemiebedingt nur nach vorheriger individueller Terminabstimmung bei der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach möglich. Wir bitten um das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Zur Anforderung der Unterlagen und bei Fragen zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wenden Sie sich bitte per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1515. Bei inhaltlichen Fragen zum Vorentwurf, zur Erörterung und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Desiree.Frei@stadt-gl.de oder telefonisch an 02202/14-1206.

Während der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zu den Planungsabsichten insbesondere schriftlich an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach, per E-Mail an stadtplanung@stadt-gl.de oder zur Niederschrift (persönlich nach Terminvergabe oder telefonisch unter 02202/14-1206) vorgebracht werden.

Hinweise

Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite
https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx veröffentlicht.

Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).

Die Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es wird keine Umweltprüfung im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die Hinweise zum Datenschutz stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/stadtplanung.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.


Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.


Bergisch Gladbach, den 17.12.2020
Frank Stein