Stadtplanung Bebauungspläne
Unterlagen, die dem Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss vorlagen, finden Sie unter der Ducksachen Nr. 0265/2019.
Der Bereich ist in unserem Geoportal dargestellt.
Bekanntmachung vom 08. Juli 2019
Amtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen Nr. 2436 – Am Kuhlerbusch –, Nr. 2432 – Kuhlerbusch –, Nr. 2113 – Kalkstraße – sowie Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2435 – Gleisdreieck –
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 03.07.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
I. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beschließt die vom Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefassten Aufstellungsbeschlüsse zu den Bebauungsplänen
Nr. 2113 – Kalkstraße – vom 05.08.1999
Nr. 2432 – Kuhlerbusch – vom 26.03.2003
Nr. 2436 – Am Kuhlerbusch – vom 25.11.2004
aufzuheben.
II. Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 8 ff BauGB den
Bebauungsplan Nr. 2435 – Gleisdreieck –
als verbindlichen Bauleitplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) aufzustellen. Das Ziel des Bebauungsplans ist es, die Flächen für die geplanten Verkehrstrassen zu sichern, eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den angrenzenden Wohn- und Gewerbeflächen zu ermöglichen und dem Bedarf der Deutschen Bahn AG nach S-Bahn-Abstellflächen zu entsprechen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2435 wird im Nordwesten durch die S-Bahngleise (Köln – Bergisch Gladbach), im Südosten durch die alte Bahndammtrasse, im Süden durch die Mülheimer Straße und im Westen durch die kath. Kirche St. Marien sowie die Buchholzstraße begrenzt.
Die Geltungsbereiche der alten Aufstellungsbeschlüsse (Plan 1) und der Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans (Plan 2) sind nachfolgend abgedruckt.
Bekanntmachungsanordnung
Die o.g. Beschlüsse des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Karte mit der Bereichsbegrenzung des Bebauungsplans Nr. 2435 kann beim Fachbereich 6 - Stadtplanung, Zi. 514 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz, 51429 Bergisch Gladbach während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.
Hinweise
Der Beschluss zur Aufstellung von Bebauungsplänen bietet die Möglichkeit, Entscheidungen über Vorhaben im Bereich des aufzustellenden Planes für die Dauer von zwölf Monaten zurückzustellen (§ 15 BauGB) bzw. für den gesamten Bereich oder für einen Teil davon eine Veränderungssperre zu erlassen (§ 14 BauGB).
Bergisch Gladbach, den 04.07.2019 Lutz Urbach