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Immissionsschutz Luft

Luftschadstoffe

Luft heißt Leben!
Jahrzehntelang zeugten die schwarzrauchenden Kamine von Fortschritt und Entwicklung. Diese Zeiten sind inzwischen vorbei. Der Himmel über Rhein und Ruhr ist wieder blau. Dank der technischen Entwicklung der Rauchgasreinigung. Neue Probleme treten derzeit in den Vordergrund. Neben natürlichen Ursachen, wie Vulkanausbrüchen, wo riesige Mengen von Staub, Asche und schwefelhaltigen Gasen in die Atmosphäre gewirbelt werden, ist ein Teil der Luftverschmutzung den menschlichen Aktivitäten zuzuschreiben. Dieser Teil ist jedoch so gravierend, dass er auch das ökologische Gleichgewicht auf allen Kontinenten durch die zu erwartende Erderwärmung in Gefahr bringt.
Zu hohe Luftschadstoffe verursachen nicht nur gesundheitliche Wirkungen für Menschen und Tiere, sondern greifen auch Pflanzen, Gewässer, Böden, Bauwerke und Materialien an.
In Deutschland ist die Einhaltung der Grenzwerte für den Tagesmittelwert von Feinstaub (PM10) und für den Jahresmittelwert von Stickstoffdioxid (NO2) problematisch, wobei derzeit keine PM10 Grenzwertüberschreitungen in NRW gemeldet werden.

Die Bevölkerung in Bergisch Gladbach ist Luftverschmutzungen ausgesetzt. Schadstoffe entfalten ihre schädliche Wirkung am „Immissionsort“, also beispielsweise wenn sie vom Menschen eingeatmet werden. Diese Schadstoffe werden meist nicht im unmittelbaren räumlichen Umfeld produziert. Partikel mit einem Durchmesser unter 10 µm bleiben oft mehrere Tage in der Luft, bis sie ausgewaschen oder am Boden abgelagert werden. Auch Stickoxide werden verfrachtet und unterliegen vielfältigen chemischen Umwandlungen. Weit entfernte Schadstoffquellen tragen sehr stark zur Luftbelastung in den Städten bei. Diese Schadstoffe können, je nach meteorologischen Bedingungen, viele hundert Kilometer weit transportiert werden und bilden somit die regionale Hintergrundbelastung. Hinzu kommt die urbane Vorbelastung eines jeden Stadtgebietes wie z.B. hervorgerufen durch Verkehr, Industrie und Hausbrand. Die regionalen Hintergrundbelastung der Luftverschmutzung macht im Stadtgebiet Bergisch Gladbach bis zu 50 % der zulässigen Grenzwerte aus. Hinzu kommen noch die lokalen Immissionsanteile aus Hausbrand und den Immissionen an verkehrsnahen Orten, d. h. vor allem an verkehrsreichen Straßen mit enger Bebauung kann es zu gesundheitsgefährdenden Schadstoffkonzentrationen kommen.

Bei Überschreiten der Grenzwerte sind Luftreinhalte- und Aktionspläne aufzustellen, die eine Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten sollen. Ein Großteil der darin aufgeführten Maßnahmen betrifft in der Regel den motorisierten Straßenverkehr, der die Hauptquelle für eine Reihe von Luftschadstoffen, u. a. NO2 und PM10, darstellt.


Zuständigkeit
Für die Aufstellung der Luftreinhaltepläne in NRW sind die Bezirksregierungen verantwortlich. Sie werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) unterstützt. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) des Landes NRW hat neben der Fachaufsicht die Aufgabe, diesen Prozess zu begleiten und zu steuern. Es leitet die landesweite übergeordnete Steuerungsgruppe zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen. Da bei der Umsetzung von Maßnahmen außer dem Rechtsgebiet des BImSchG auch Straßenverkehrsrecht und Planungsrecht gefordert sind, sind die für diese Rechtsgebiete zuständigen Behörden zu beteiligen. Um bei der differenzierten Verteilung der Zuständigkeiten und Sachkenntnis auf unterschiedliche Verwaltungen und Institutionen eine breite Kooperation und eine gute Koordinierung zu ermöglichen, wird für die Erarbeitung eines Luftreinhalteplans wie folgt vorgegangen:


Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NW (LANUV)

  • Immissionsmessungen und –simulationen
  •  Immissionsprognosen, Ausbreitungsberechnungen
  • Emissionskataster Luft (Industrie, Verkehr, Hausbrand)
  • Anlagenbezogener Umweltschutz
  • Ursachenermittlung, Verursacheranteile
  • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen, Prüfung der technischen Umsetzbarkeit
  • Fachliche Erarbeitung der Grundlagen des Entwurfs eines Luftreinhalteplans
    und später:
  • Messtechnische Erfolgskontrolle der umgesetzten Maßnahmen
  • Berichterstattung an die Europäischen Union (EU) in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MUNLV) und dem Bundesministerium für Umwelt (BMU) .



Bezirksregierung

  • Erstellung der Luftreinhaltepläne
  • Einrichtung einer Projektgruppe mit beteiligten Behörden und Einrichtungen (Begleitung der Planaufstellung, Diskussion der Maßnahmenvorschläge)
  • Gebietsabgrenzung der zu erstellenden Pläne
  • Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen
  • Beteiligung der Öffentlichkeit
  • Veröffentlichung des Luftreinhalteplans


Fachbehörden, Kommunen, Aufsichtsbehörden

  • Umsetzung und Durchsetzung der Maßnahmen (Fachbehörden, Kommunen)
  • Begleitung der Umsetzung in Projektgruppe; Festlegung des Zeitrahmens und Klärung von Finanzfragen
  • Überwachung der Umsetzung (Aufsichtsbehörden)