Altlasten und Bodenschutz
Böden als eine der wichtigsten Grundlagen für die Existenz von Leben erfüllen gleich mehrere Funktionen. So dient der Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, ist ein Bestandteil des Naturhaushaltes und zugleich organisches Abbau-, Aufbau- und Filtermedium. Daneben sind Böden gleichzeitig Standorte für die verschiedensten Nutzungen, Rohstofflagerstätten und auch ein "Archiv" der Natur- und Kulturgeschichte. Die Nachhaltigkeit zum Schutz von Böden sowie den Umgang mit vorhandenen Bodenbelastungen und Altlasten regeln das Bundes-Bodenschutz-Gesetz sowie die Landesbodenschutzgesetze. Hier werden Vorgaben zum schadlosen Umgang, für weitgehend unschädliche Eingriffe in Böden wie auch Vorgaben zum Umgang mit vorhandenen bzw. festgestellten schädlichen Bodenverunreinigungen gemacht.
Altlasten sind einerseits "Altstandorte", d.h. ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte (z. B. alte Tankstellen, ehemalige Bergbauflächen), auf denen auf Grund der seinerzeitigen Nutzungen bzw. des Umgangs mit umweltgefährdeten Stoffen Verunreinigungen des Erdreiches und/oder Grundwassers hervorgerufen worden sein können. Andererseits handelt es sich um "Altablagerungen", d. h. ehemalige Geländevertiefungen oder -flächen, in/auf denen in der Vergangenheit Abfälle abgelagert worden sind, die heute ebenfalls umweltgefährdende Auswirkungen haben können. Sollte lediglich ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen bestehen, handelt es sich um sog. "Verdachtsflächen" bzw. "Altlastenverdächtige Flächen".
Zudem können Böden durch großflächigen Stoffeintrag (z. B. Emissionen von Gewerbebetrieben) Belastungen mit Schadstoffen aufweisen, die für Menschen und Nutzungen negative Auswirkungen haben.
Die Zuständigkeit für Bodenschutzmaßnahmen und -überwachungen sowie für Altlastenuntersuchungen und das Führen eines Altlastenkatasters liegen grundsätzlich beim Rheinisch-Bergischen Kreis als Untere Umweltschutzbehörde (02202 - 13 2720).