Baumschutz
Kastanie in Herrenstrunden
Bäume sind ein wichtiges und prägendes Element im Stadtbild und sind für viele Stadtbewohner eindrucksvoller Gegenstand für ein unmittelbares Naturerlebnis. Bäume sind schön und nützlich zugleich. Sie tragen zur Verbesserung des körperlichen und seelischen Wohlbefindens bei; sie machen die Stadt lebens- und liebenswert.
Ein ausgewachsener Laubbaum mit 10 x 10 m (100 m²) Standraum bindet mehr Staub und regeneriert mehr Luft als 20.000 m² Rasen oder Wiese. Er hat eine Blattfläche von ca. 1.600 m². Hierin wird durch photosynthetischen Prozess Sauerstoff produziert und CO2 verbraucht. Bei ausreichender Wasserversorgung kann ein Baum bis zu 500 Liter Wasser verdunsten. Durch diese Luftbefeuchtung und der schattenspendenden Wirkung kommt es im Umfeld zu einer deutlichen Temperaturminderung. Doch die Existenz der Bäume in der Stadt ist bedroht. Bodenverdichtung mit Asphalt oder Beton, Wurzelzerstörungen durch Bauarbeiten und das Verlegen von Leitungen, Stammbeschädigungen durch Autos und Bauarbeiten verschärfen die Situation.
Die Abteilung StadtGrün der Stadt ist ständig damit beschäftigt, die 11.000 Bäume an den Straßen und in den Grünflächen zu pflegen, zu sanieren und damit zu erhalten.
Auch die Gartenbesitzer können Bäume auf ihren Grundstücken anpflanzen, pflegen und erhalten. Eine Durchgrünung der Baugebiete wird immer schwieriger, da auf den kleinen Grundstücken eine Baumbepflanzung nur einschränkt möglich ist. Andererseits ist der Nutzungsdruck so hoch und sind die Standorteigenschaften nicht immer optimal, dass eine Erhaltung möglich ist.
Geschützte Bäume
Aber nicht nur die Bäume auf öffentlichen Flächen tragen zum Erhalt eines lebenswerten und gesunden Umfeldes bei. Auch die Bäume in Privatgärten haben einen erheblichen Anteil und sind daher über Baumschutzsatzungen geschützt. Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 eine neue Baumschutzsatzung beschlossen, die am 01.10.2020 in Kraft getreten ist. Geschützt sind danach alle ober- und unterirdischen Bestandteile der Bäume (Wurzel-, Stamm- und Kronenbereich) von:
a. Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm,
b. mehrstämmig ausgebildeten Bäumen, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mindestens 50 cm aufweist und der Gesamtumfang aller Stämme mindestens 100 cm beträgt,
c. Bäume mit einem Stammumfang von je mindestens 50 cm, wenn sie in einer Gruppe oder einer Reihe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren,
d. Ersatzpflanzungen gemäß § 8 dieser Satzung ab dem Zeitpunkt der Pflanzung.
Die Zuständigkeiten für die Einhaltung der Baumschutzsatzung liegt in der Abteilung StadtGrün.
Für den Bereich "Gronauer Wald" wurde eine Baumschutzsatzung zur Wahrung des besonderen Stadtbildes und des Denkmalschutzes erlassen.
Es können auch stadtbildprägende Bäume beispielsweise durch einen Bebauungsplan als zu erhaltend festgesetzt sein. Insgesamt sind in den Bebauungsplänen derzeit über 2.000 Baumstandorte geschützt. Andererseits kann es sich bei den Bäumen auch um Naturdenkmale handeln, die ebenfalls nicht beschädigt werden dürfen. Aktuell haben wir im städtischen Bereich 11 Bäume in der Naturdenkmalliste. Außerdem ist es in Landschaftsschutzgebieten verboten, Hecken, Gebüsche, Sträucher, Feld- und Ufergehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen sowie Baumreihen und Gehölzstreifen teilweise oder gänzlich zu beseitigen, zu beschädigen oder zu beeinträchtigen.