Gewässerschutz
Die Zuständigkeit für die Fließgewässer im Stadtgebiet obliegt dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Untere Wasserbehörde. Sie entscheidet ob und in welchem Umfang in den Wasserhaushalt eingegriffen werden darf. Die Stadt Bergisch Gladbach ist an den Wasserverbänden beteiligt, denen die Unterhaltung und der Ausbau der Gewässer obliegt. Für die Bäche im Stadtgebiet sind dies, je nach Entwässerung, der Dhünn-, Wupper-, Agger- und Strundeverband. Nur der Saaler Mühlenbach bzw. Frankenforstbach und der Böttcher Bach obliegt der Unterhaltung durch die Stadt Bergisch Gladbach.
Die Wasserqualität hat sich zwar in den vergangenen Jahren stetig verbessert, doch nach wie vor ist die Belastung der Gewässer mit ungenügend geklärten Abwässern, unbekannten Fehleinleitungen, ungereinigtem Niederschlagswasser (Wasser von Straßen und Parkplätzen), nicht angepasster Düngung auf angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen oder auch durch die Schwermetallbelastung in den anstehenden Böden recht hoch. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfordern von der Stadt gerade im Hinblick auf die Reinigung von Niederschlagwässern erhöhte Investitionen.
Jeder Einzelne kann durch die Reduzierung der versiegelten Flächen „vor seiner Haustüre“ dazu beitragen, dass Hochwasserspitzen abgebaut werden. Auch Autowaschen vor der Haustüre kann zur Gewässerverschmutzung beitragen, da dass Wasser von den Straßen nicht überall gereinigt, sondern direkt in den nächsten Bach eingeleitet wird.
Auch der Grundwasserschutz ist gerade auf dem hier anstehenden kalkigen Untergrund ein besonderes Thema, zumal in Refrath das Trinkwasser für die Region gewonnen wird.
Zuständig in der Stadtverwaltung für Fragen des Gewässerschutzes, Grundwasser oder die Ableitung von Regen- und Schmutzwasser ist das Abwasserwerk.