Die Elektrizität ist inzwischen in alle Lebensbereiche des Menschen vorgedrungen. Überall sind elektrisch betriebene Maschinen und Geräte im Einsatz, die aus unseren Alltag nicht mehr wegzudenken sind.
Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) legt zum Schutz und zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder die immissionsrechtlichen Pflichten fest.
Elektrische und magnetische Felder kann man weder sehen noch spüren, umso beunruhigender und mysteriöser erscheint der Bevölkerung die Wirkung auf Umwelt und Gesundheit. Ob die ausgesendeten Felder überhaupt eine Gesundheitsgefährdung darstellen, wird öffentlich kontrovers diskutiert. Man unterscheidet zwischen niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern - wie sie zum Beispiel bei Haushaltsgeräten und Hochspannungsleitungen auftreten-, oder hochfrequenten elektromagnetischen Feldern – wie zum Beispiel Mobilfunkanlagen, Radaranlagen oder drahtlose Computernetzwerke (WLAN, Bluetooth). Aufgrund der unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften, muss auch die Wirkung separat betrachtet werden. Bei beiden Feldern können selbst dann, wenn die Grenzwerte eingehalten werden, die Leistung von medizinischen Implantaten beeinträchtigt werden.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturschutz- und Verbraucherschutz NRW und die Forschungsstelle für Elektropathologie informieren mit den Broschüren "WLAN und andere Funktechnologien im privaten Umfeld" und „Elektrische und magnetische Felder, Strom im Alltag“ über gesundheitliche Auswirkungen, Datenschutz und Störanfälligkeit und gibt praktische Hinweise, wie Immissionen reduziert werden können.