Immissionsschutz Luft
Richtig Heizen mit Ofen und Kamin
- Auch in reinen Wohngebieten hat die Schadstoffkonzentration gerade in den letzten Jahren zugenommen, verursacht durch den zunehmenden Betrieb von Kaminöfen, offenen Kaminen und Holzpelletanlagen. Die Belastung mit Feinstaub und Schadstoffen durch offene Feuerstätten in Privathaushalten ist immens. Eine Untersuchung über Feinstaub aus Kamin und Holzofen des Umweltbundesamtes kommt zu dem Ergebnis, dass die rund 14 Millionen Feuerstätten in deutschen Haushalten mehr Feinstaub als alle hierzulande zugelassenen Autos, LKWs und Motorräder zusammen produzieren– Tendenz steigend.
Je ungemütlicher das Wetter zur kalten Jahreszeit wird, desto behaglicher wärmt zu Hause das eigene Kaminfeuer.
Was Sie beim Heizen von Ofen und Kamin beachten sollten:
- Zum Anzünden nur dünnes Holz oder Anzünder verwenden!
- Auf gar keinen Fall Spanplatten, Sperrmüll, Verpackungsmaterial,
Pappe oder Papier verbrennen!
- Brennraum nur zur Hälfte befüllen, Durchmesser der Holzscheide ca. 6 cm.
- Nur unbehandeltes, naturbelassenes Holz und Holzbriketts verfeuern.
- Nur trockenes Holz (Restfeuchte unter 20%) verwenden.
- Auf die Wetterlage achten!
Beim Holzkauf sollten Sie darauf achten, dass das Holz gut abgelagert und trocken ist. Nur Holz mit einer Restfeuchte von unter 20% erreicht einen vernünftigen Brennwert. Als Faustregel gilt für Pappeln und Fichten eine Mindestlagerzeit von einem Jahr. Linden, Erlen und Birken sollten ein bis zwei Jahre lagern. Das Holz von Buchen, Eschen und Obstbäumen muss zwei Jahre durchtrocknen. Die größte Restfeuchte hat Eichenholz, das erst nach zwei bis drei Jahren zum Heizen geeignet ist.
Fragen Sie Ihren Holzlieferanten nach der Restfeuchte und messen Sie gegebenenfalls mit im Fachhandel erhältlichen Feuchtigkeitsmessgeräten selbst nach – zur Optimierung der Energiebilanz und im Interesse einer sauberen Umwelt!
Weitere Infos zum Thema Richtig heizen mit Ofen und Kamin
Die 1. BImSchV regelt unter anderem den Betrieb, die Abnahme und die Überwachung der häuslichen Öfen und Kamine
1. BImSchV
Die Abnahme und Überwachung der Anlagen obliegt dem zuständigen Schornsteinfeger.
Bei Rauch- und Geruchsbelästigungen wird das Ordnungsamt der Stadt Bergisch Gladbach tätig. Es erfolgt eine Prüfung des rechtmäßigen Betriebes der Anlage. Wird die Anlage nicht rechtmäßig betrieben, kann ein ordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet werden.
Bei baulichen Mängeln der Feuerungsanlage wird ein ordnungsrechtliches Verfahren durch das Bauordnungsamt durchgeführt.