Der Straßenverkehr ist die dominierende Lärmquelle in Deutschland.
Straßenlärm entsteht zum einen durch die Antriebsgeräusche des Fahrzeugs. Sie sind beim Anfahren und Beschleunigen am höchsten. Daneben sorgen die Rollgeräusche des Reifens, die mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit wachsen, für Lärm. Als Faustregel kann man sagen, dass bei Lastkraftwagen bis zu einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h das Motorgeräusch dominant ist, bei Personenkraftwagen dagegen nur bis etwa 40 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten bestimmt dann das Reifen-Fahrbahn-Geräusch das Gesamtgeräusch des Fahrzeugs.
Wer schützt uns vor Straßenverkehrslärm?
Ein Gesetz gegen Straßenverkehrslärm gibt es nicht. Die 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) sieht zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Straßen vor, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Straßen. Ausser den in der Lärmminderungsplanung künftig zu beschliessenden Maßnahmen haben deren Anwohner kaum Anspruch auf eine Begrenzung der Lärmbelastung.
Weitere Regelungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So können an bereits bestehenden Straßen Schutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrbahnverengungen oder Nachtfahrverbote für Lkw von den örtlichen Behörden angeordnet werden. Unnötiger Lärm, wie ein lautes Autoradio bei offenem Fenster, laufender Motor oder lautes Türenzuschlagen sind laut StVO ebenfalls verboten.
Weitere Fakten stehen unter Punkt Lärmminderungsplanung in Bergisch Gladbach.