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Lärmbelästigungen verschiedener Lärmarten

Sportlärm

Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Gefahren, erhebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen) durch Lärm von Sportanlagen wird durch die Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV geregelt.