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Lärmbelästigungen verschiedener Lärmarten

Schienenlärm

fahrende Regionalbahn

Die Belästigungen hervorgerufen durch den Schienenverkehr stehen nach dem Straßenverkehr an 2. Stelle.
Die Schallemissionen bei der Vorbeifahrt eines Zuges wird durch das Abrollen der Räder seiner Wagen auf einer Schiene und den Bremsvorgängen erzeugt. Damit hängt der Vorbeifahrpegel eines Zuges sowohl von dem Schienenzustand als auch von dem Zustand der jeweiligen Wagenräder und der jeweiligen Bremsart ab.

Wer schützt uns vor Schienenlärm?

Ein Gesetz gegen Schienenverkehrslärm gibt es nicht. In der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) gibt es zwar Regelungen zum Lärmschutz beim Neubau oder Ausbau von Schienenwegen, jedoch fehlen Vorschriften für bestehende Schienenwege. Ausser den in der Lärmminderungsplanung künftig zu beschließenden Maßnahmen hat der Bürger kaum Anspruch auf eine Begrenzung der Lärmbelastung.

Weiteres zum Thema finden Sie unter Lärmminderungsplanung in Bergisch Gladbach.