Public-Viewing-Veranstaltungen
Die öffentliche Liveübertragung von zumeist Sportereignissen auf Großleinwände hat in den vergangenen Jahren zunehmend positiven Anklang in der Bevölkerung gefunden. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW in den vergangenen Jahren die Durchführung solcher Veranstaltungen mit entsprechenden Erlassen zugelassen.
So hatte sie zum Beispiel für die Fußball-Europameisterschaft 2016 in einem Erlass klargestellt, dass Public-Viewing auch nach 22 Uhr erlaubt ist. Die Entscheidung darüber treffen die Behörden vor Ort. Mit entsprechenden Auflagen haben sie die Möglichkeit, einen fairen Ausgleich zwischen den Belangen der ruhebedürftigen Bürger und denen der Zuschauer zu schaffen.