Die Belästigungen aufgrund von Nachbarschaftslärm macht immerhin circa
45 % der gesamten Bevölkerung aus und ist damit an 2. Stelle der Lärmbelästigungsscala.
Als Nachbarschaftslärm bezeichnet man Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken. Zu derartigen Geräuschen gehören beispielsweise die Benutzung von elektronischen Tongeräten, eine Party, Musizieren, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten oder auch der Betrieb von Fahrzeugen auf privatem Gelände. Erfahrungsgemäß ist die Beschwerdelage im Sommer am größten.
Zum Schutz vor Nachbarschaftslärm existieren keine speziellen bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen. Hinweise finden sich im Landesimmissionsschutzgesetz für NRW (LImSchG), im Ortsrecht der Stadt Bergisch Gladbach, oder auch in privaten Hausordnungen.
In Bezug auf den Nachbarschaftslärm gelten in Bergisch Gladbach folgende Ruhezeiten:
Nachtruhe von 22.00 bis 06.00 Uhr (LImSchG)
Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Ortsrecht der Stadt Bergisch Gladbach)
Lärmbeschwerden nimmt die Ordnungsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach entgegen.