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Bürgerbeteiligung zum Lärmaktionsplan der 4. Runde - 2. Beteiligungsphase

Lärmaktionsplan (LAP) der Runde 4 geht in die 2. Beteiligungsphase 

Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans setzt die Stadt Bergisch Gladbach die "EU-Umgebungslärmrichtlinie" um, die über das Bundesimmissionsschutzgesetz die Kommunen verpflichtet, Lärmminderungsplanung zu betreiben. In Bergisch Gladbach soll der Plan insbesondere zur Verbesserung der Lärmsituation entlang der am höchsten belasteten Hauptverkehrsstraßen in Bergisch Gladbach beitragen.

Der im Zuge der letzten Lärmaktionsplanung der Runde 3 im Juni 2022 vom Stadtrat beschlossene Lärmaktionsplan hat dabei aktuell noch Gültigkeit.

Im Rahmen der 1. Beteiligungsphase zum Lärmaktionsplan der Runde 4 im April/Mai 2024 hatten Bürgerinnen und Bürger bereits die Möglichkeit, Anregungen und Hinweise zur Verbesserung der Lärmsituation zu machen wie auch Minderungsmaßnahmen zu lokalen Lärmbelastungen vorzuschlagen. Die Beteiligung erfolgte dabei über einen Online-Fragebogen (mit der Möglichkeit zur Verortung der Rückmeldungen) wie auch mittels E-Mail und auf persönlichem Weg. Insgesamt gingen 205 Rückmeldungen bzw. Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern ein.

Auf dieser Basis konnte eine interaktive Themenkarte erstellt werden, in der die örtliche Verteilung der je Lärmart gemeldeten Betroffenheiten lagegenau wiedergegeben ist. Über die städtische Webseite unter https://www.bergischgladbach.de/Laermaktionsplan-4_Eingaben-Bevoelkerung.aspx kann die Karte aufgerufen werden. Eine Zusammenfassung und erste statistische Auswertungen der Ergebnisse in Form einer Mitteilungsvorlage wurden dem Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 18. Juni 2024 vorgestellt (siehe auch Vorlage 0287/2024, Ratsinformationssystem Bergisch Gladbach:
https://mandatsinfo.bergischgladbach.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=33738).

Lärm geht uns alle an! 
Start der 2. Beteiligungsphase - Ihre Möglichkeit zur aktiven Beteiligung 

Die Arbeiten am Lärmaktionsplan der Runde 4 für Bergisch Gladbach gehen nun in die nächste Runde über:
In der Zeit vom 9. Dezember 2024 bis einschließlich dem 12. Januar 2025 läuft die abschließende 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Während dieser Zeit können Bürgerinnen und Bürger den aktuellen Entwurf des Lärmaktionsplans einsehen und erneut an dessen wirkungsvoller Entwicklung aktiv mitwirken.

Der Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan der Runde 4, welcher der jetzt startenden zweiten Beteiligungsphase zugrunde liegt, beinhaltet sowohl die Rückmeldungen aus der ersten Beteiligungsphase als auch daraus entwickelte Maßnahmenvorschläge. Dieser Entwurf steht zur Einsichtnahme und erneuter öffentlicher Beteiligung in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich dem 12.01.2025 bereit. Die Bürgerinnen und Bürger sind auch hierzu wieder herzlich eingeladen, ihre Anregungen und Kommentare beizusteuern. Diese werden dann erneut einzelfallbezogen geprüft und gegebenenfalls in die Endfassung des Lärmaktionsplanes der Runde 4 mit aufgenommen.

Informationen rund um Ihre Mitwirkung im Rahmen der 2. Beteiligungsphase:
Im Folgenden möchten wir Sie über die weitere Vorgehensweise und den Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung wie auch Ihre Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung informieren.

Diese Möglichkeiten zur Beteiligung stehen Ihnen zur Verfügung:
- über ein Online-Formular mit interaktiver Karte
- schriftlich an:
  Stadt Bergisch Gladbach - Der Bürgermeister
  Fachbereich 7-36 – Immissionsschutz
  51439 Bergisch Gladbach
- per E-Mail an: lap@stadt-gl.de
- per Niederschrift persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung       
- telefonisch unter 02202/14-1241 oder 14-1242

Darüber hinaus liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Zeit vom 9. Dezember 2024 bis zum 9. Januar 2025 im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz im Raum U15a im Untergeschoss, öffentlich aus (montags bis donnerstags 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags 14 bis18 Uhr). Stellungnahmen können auch hier während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.

Hinweis: Wegen Betriebsfest der Stadtverwaltung sind die Dienststellen am 19.12.2024 ab 12:30 Uhr geschlossen. Die Betriebsferien gehen vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich dem 1. Januar 2025. In diesem Zeitraum bleibt die Verwaltung ebenfalls geschlossen. Ab Donnerstag, dem 2. Januar 2025, besteht wieder die Möglichkeit zur persönlichen Einsicht des ausgelegten Berichtsentwurfs vor Ort.

Alle Beiträge aus der Bürgerschaft wie auch Stellungnahmen der ebenfalls beteiligten Träger öffentlicher Belange (z. B. benachbarte Kommunen, Behörden, Verbände) werden erneut einzelfallbezogen geprüft und fließen gegebenenfalls mit ein. Der daraus überarbeitete Lärmaktionsplan wird anschließend dem Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Beratung vorgestellt. Am Ende des Verfahrens steht die Beschlussfassung durch den Stadtrat.


Wer darf mitmachen?

In erster Linie sollen mit dem Beteiligungsverfahren die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner einer durch Verkehrslärm hoch belasteten Hauptverkehrsstraße zur Teilnahme ermutigt werden. Darüber hinaus sind natürlich auch die durch die anderen Umgebungslärmarten betroffenen Menschen ebenfalls herzlich zur Mitwirkung eingeladen.

Was ist ein Lärmaktionsplan (LAP)?

Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein mehrstufiges und fachübergreifendes Planungsinstrument und dient dazu, die Lärmbelastung durch Umgebungslärm zu analysieren, zu bewerten und Maßnahmen und Konzepte zur Lärmminderung und -vermeidung unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, der Behörden und Baulastträger zu entwickeln und umzusetzen. Zweck und Ziel eines Lärmaktionsplans ist es, die Lebensqualität der Menschen in lärmbelasteten Gebieten mittel- bis langfristig zu verbessern und deren Gesundheit zu schützen wie auch der Erhalt ruhiger Gebiete. Auf der Grundlage der Ermittlung der Lärmsituation im Rahmen der sogenannten Strategischen Lärmkartierung ist ein Lärmaktionsplan entsprechend den Anforderungen nach § 47d BImSchG und der EU-Umgebungslärmrichtlinie in einem Turnus von 5 Jahren jeweils neu zu erstellen.Weitere Informationen hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden.

Was ist Umgebungslärm

Unter „Umgebungslärm“ im Sinne der EU-Richtlinie versteht man belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm geht hauptsächlich vom Straßenverkehr aus. Weitere Lärmquellen sind der Bahn- und Flugverkehr sowie besonders umweltrelevante Industrieanlagen. Nicht zum Umgebungslärm zählen der sog. Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Die strategischen Lärmkarten stellen die Belastungssituation flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet ausgehend von den Lärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr und relevanten Industriegeländen für die betroffene  Wohnbevölkerung sowie empfindliche Nutzungen wie Schulen und Krankenhäuser dar. Weitere Informationen hierzu können unter folgendem Link eingesehen werden.

Wie ist die Lärmsituation an meinem Wohnort?

Im Umgebungslärmportal NRW können sich alle Bürgerinnen und Bürger unter Angabe der Adresse ihre eigene Betroffenheit durch die verschiedenen Lärmquellen anzeigen lassen.

Im Lärmaktionsplan (LAP) wird auf der Grundlage der strategischen Lärmkartierung die Situation für den Umgebungslärm analysiert und die am höchsten belasteten Bereiche im Stadtgebiet festgestellt. Bei diesen Bereichen handelt es sich überwiegend um Hauptverkehrsstraßen des übergeordneten Straßennetzes in Bergisch Gladbach. Für die identifizierten Straßenabschnitte mit Pegeln
≥ 70 / 60 (Lden / Lnight), den sogenannten Belastungsachsen, entwickelt der Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmminderung und -vermeidung.

Weitere Informationen:
Stadt Bergisch Gladbach, FB 7-36 Umweltschutz, Tel. 02202 141241
https://www.bergischgladbach.de/laermaktionsplan.aspx

Bekanntmachung vom 05.12.2024

Amtliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplan der Runde 4 für Bergisch Gladbach
2. Beteiligungsphase der Öffentlichkeit

Die Stadt Bergisch Gladbach überarbeitet zur Zeit den Lärmaktionsplan der Runde 4. Rechtliche Grundlage hierfür sind die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie die §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG).

Der Lärmaktionsplan erarbeitet zur Lärmminderung bzw. -vermeidung strategische Ansätze für die Gesamtstadt, insbesondere für die im Rahmen der Lärmkartierung festgestellten Hauptverkehrsstraßen mit besonders hohen Lärmbelastungen. Bei diesen Bereichen handelt es sich überwiegend um Straßen des übergeordneten Straßennetzes in Bergisch Gladbach. Für die identifizierten Straßenabschnitte mit Pegeln ≥ 70 / 60 (Lden / Lnight), den sogenannten Belastungsachsen, entwickelt der Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmminderung und -vermeidung.

Nach § 47d Abs. 3 BImSchG soll die Öffentlichkeit rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Aufstellung bzw. Überarbeitung des Lärmaktionsplans mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Im Zuge dessen sind zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen mit angemessenen Fristen und einer ausreichenden Zeitspanne für jede Phase der Beteiligung vorgesehen.

Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 8. April bis zum 6. Mai 2024 statt. Im Rahmen der Beteiligung hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auf der Basis der Ergebnisse aus der strategischen Lärmkartierung über die Lärmsituation im Stadtgebiet zu informieren und sich mit Kommentaren, Hinweisen und Anregungen zur Lärmminderung und -vermeidung einzubringen. Die öffentliche Auslegung der Lärmkartierung und die Möglichkeit zur Beteiligung erfolgten dabei in erster Linie auf elektronischem Wege.

Eine Zusammenfassung und erste statistische Auswertung der Ergebnisse in Form einer Mitteilungsvorlage einschließlich einer digital vorliegenden Themenkarte zur örtlichen Verteilung der je Lärmart gemeldeten Betroffenheiten inklusive der anonymisierten Beiträge wurden dem Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung am 18. Juni 2024 vorgestellt.

Der aktuelle Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan der Runde 4, welcher der jetzt startenden zweiten Beteiligungsphase zugrunde liegt, beinhaltet sowohl die Rückmeldungen aus der 1. Beteiligungsphase als auch daraus entwickelte Maßnahmenvorschläge. Dieser Entwurf steht zur Einsichtnahme und erneuter öffentlicher Beteiligung in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich dem 12.01.2025 bereit. Die Bürgerinnen und Bürger sind auch hierzu wieder herzlich eingeladen, ihre Anregungen und Kommentare beizusteuern. Diese werden dann jeweils einzelfallbezogen geprüft und gegebenenfalls in die Endfassung des Lärmaktionsplanes der Runde 4 mit aufgenommen.

Folgende Möglichkeiten zur Beteiligung stehen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung:
- über ein Online-Formular mit interaktiver Karte
- schriftlich an:
  Stadt Bergisch Gladbach - Der Bürgermeister
  Fachbereich 7-36 – Immissionsschutz
  51439 Bergisch Gladbach
- per E-Mail an:
  lap@stadt-gl.de oder
- per Niederschrift:
  persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung oder telefonisch unter 02202/14-1241 oder 02202/14-1242

Darüber hinaus liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans in der Zeit von Montag, dem 9. Dezember 2024, bis Donnerstag, dem 9. Januar 2025, im Rathaus Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz im Raum U15a im Untergeschoss öffentlich aus (montags bis donnerstags 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags 14 bis 18 Uhr). Stellungnahmen können auch hier während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich abgegeben werden.

Alle Beiträge aus der Bürgerschaft wie auch Stellungnahmen der ebenfalls beteiligten Träger öffentlicher Belange (z. B. benachbarte Kommunen, Behörden, Verbände) werden erneut einzelfallbezogen geprüft und fließen gegebenenfalls mit ein. Der daraus überarbeitete Lärmaktionsplan wird anschließend dem Ausschuss für Infrastruktur, Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Beratung vorgestellt. Am Ende des Verfahrens steht die Beschlussfassung durch den Stadtrat.

Hinweise:
Diese öffentliche Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen-2024.aspx veröffentlicht.

Bei der Überarbeitung des Lärmaktionsplans der Runde 4 handelt es sich um ein öffentliches Verfahren. Infolgedessen wird grundsätzlich über alle eingehenden Stellungnahmen durch die zuständigen politischen Gremien in öffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen. Die eingehenden Anregungen, Vorschläge und Hinweise fließen im Rahmen der Abwägung anonymisiert in den Lärmaktionsplan ein.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 47d Abs. 3 BImSchG und dem Datenschutzgesetz NRW. Die Hinweise zum Datenschutz bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gemäß Art. 13 DSGVO stehen unter: https://www.bergischgladbach.de/aktuelle-beteiligung-zum-laermaktionsplan-der-runde-4.aspx zum Download bereit und können auf Anfrage auch per E-Mail oder postalisch zugesendet werden.

Zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung lade ich Sie herzlich ein.

Bergisch Gladbach, den 05.12.2024
in Vertretung

Ragnar Migenda
Erster Beigeordneter