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Solarstrom

Die auf die Erdoberfläche auftreffende solare Strahlungsleistung beträgt weltweit pro Tag ungefähr 165 W/m². Diese Leistung schwankt erheblich und hängt vom Breitengrad, Höhenlage und Witterung. Jedoch ist diese gesamte Energiemenge, die auf die Erdoberfläche auftrifft mehr als zehntausendmal größer als der Energiebedarf der Menschheit. Das Potenzial der Solarenergie ist größer als das aller anderen erneuerbaren Energien zusammen.

Photovoltaik - PV

Eine Photovoltaikanlage (bzw. PV-Anlage), ist eine Solarstromanlage, die mittels Solarzellen einen Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie wandelt. Die dabei typische direkte Art der Energiewandlung bezeichnet man als Photovoltaik. mehr

Zahlreiche Fachinformationen zum Thema Photovoltaik bietet das Gebäudeforum klimaneutral. Erläuterungen, grafische Darstellungen, Downloads und Tools finden sich gebündelt auf einer Themenseite. mehr

Marktstammdatenregister

Solaranlagen auf Reihen- und Doppelhäusern

Vom 16.12.2022 bis zum 31.12.2023 war per Runderlass des Landes NRW vorgeschrieben, dass Photovoltaikanlagen, deren Außenseiten und die Unterkonstruktion aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen, bis auf 50 cm an die private Nachbargrenze bei Doppelhaushälften und Hausgruppen (genauer: Gebäudeklassen 1 und 2) heran geführt werden durften. Den entsprechenden Nachweis über die Nichtbrennbarkeit mussten die Bauherren sachverständig belegen lassen.

Seit dem 01.01.2024 gilt eine Änderung des § 32 BauO NRW 2018, die für Photovoltaikanlagen mit denselben brandschutztechnischen Anforderungen wie oben benannt, festgelegt, dass solche Anlagen nunmehr auch ohne Grenzabstand angeordnet werden dürfen (siehe § 32 Abs. 5 BauO NRW 2018). Den Nachweis über die Nicht-Brennbarkeit führen auch hier geeignete Sachverständige. Eine Baugenehmigungspflicht bezüglich der Anordnung von Photovoltaikanalgen auf Dächern aneinander gebauter Häuser gibt es gemäß § 62 Abs. 3 Nr, a) BauO NRW 2018 (in der Fassung von 2023) nicht.

Weitere Hinweise, was bei einer PV-Anlage zu beachten ist, finden Sie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW hier

Batteriespeicher für die PV-Anlage

Ein Batteriespeicher speichert tagsüber einen Teil  erzeugten Sonnenstroms, um ihn abends und in der Nacht  zu verbrauchen. Erzeugt die Photovoltaikanlage mehr Strom als aktuell verbraucht wird, lädt der Speicher, anstatt den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Ist der Strombedarf höher als die PV-Anlage liefert, kann durch das Entladen des Speichers der vorher erzeugte Strom genutzt werden.

Am weitesten verbreitet sind Lithium-Ionen-Batterien. Die Vorteile der Lithiumbatterien sind vor allem der hohe Wirkungsgrad, die hohe Energiedichte und die vergleichsweise lange Lebensdauer auch bei intensiver Nutzung. Die Speicherkapazität kann im Dauerbetrieb fast vollständig genutzt werden, ohne dass die Batterie darunter leidet. Die Technik der Lithium-Ionen-Akkus hat sich in den vergangenen Jahren bei Hausspeichern durchgesetzt. mehr

Solar-Thermie

Bei der Solarthermie wird Sonnenenergie z. B. durch thermische Solaranlagen in nutzbare thermische Energie umgewandelt. Sie zählt zu den erneuerbaren Energien.
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Erleichterungen für Betreiber von Photovoltaik

Beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen muss künftig (mit wenigen Ausnahmen) keine Mehrwertsteuer gezahlt werden. Das sieht das Jahressteuergesetz vor. Neu ist ebenfalls, dass kleinere Anlagen von der Einkommensteuer befreit werden, was auch für bereits installierte Photovoltaik-Anlagen gilt.
Die Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG)  für Photovoltaik sieht höhere Vergütungen für PV-Strom vor, wenn die Anlagen ab dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden. Die Höhe der Sätze richtet sich nach der Leistung: Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung erhalten 8,6 Cent pro Kilowattstunde, Anlagen mit bis 40 Kilowatt Leistung 7,5 Cent/Kilowattstunde. Als weitere Neuerung macht das EEG 2023 nun die Vorgabe, dass maximal 70 Prozent der PV-Leistung in das öffentliche Stromnetz gespeist werden müssen. Ab 2024 sollen weitere Gesetzesänderungen für PV-Anlagen folgen. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale NRW hier

EEG 2023: Leitfaden „Photovoltaik auf Dächern“ aktualisiert

Durch PV-Anlagen produzierter klimafreundlicher Strom deckt derzeit etwa zehn Prozent des Nettostromverbrauchs. Es ist aber noch viel mehr möglich: Allein in NRW könnte PV die Hälfte des im Bundesland verbrauchten Stroms erzeugen. Um die Installation von PV-Anlagen zu unterstützen, hat NRW.Energy4Climate den Leitfaden „Photovoltaik auf Dächern“ entwickelt.  mehr

Solarkataster und Förderung Rheinisch Bergischer Kreis

Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen im Rheinisch-Bergischen Kreis können mit dem Solardachkataster im Internetportal mit nur wenigen Klicks und auch für Laien ganz einfach herausfinden, ob ihr Dach zur Erzeugung von Strom und Wärme durch die Sonne geeignet ist.

Hier geht es zum Solarkataster 


Solarkataster NRW

Im Solarkataster NRW können Sie eine Photovoltaikanlage auf einer Dach- oder Freifläche bzw. eine Solarthermieanlage auf einer Dachfläche planen. mehr

Solarstrom vom Balkon

Mit steigenden Stromkosten rückt bei Vielen der Gedanke einer eigenen und günstigeren Stromerzeugung in den Fokus. Steckersolargeräte können – besonders für Mieterinnen und Mieter – eine Wahl sein. Ein Videovortrag der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen betrachtet Voraussetzungen, Hinweise für die Anschaffung und mögliche Erträge. mehr 

Die Anforderungen für Steckersolargeräte  hat die VZ NRW  zusammengefasst, inklusive Anmeldepflichten und was bei Miets- bzw. Eigentumswohnungen zu beachten ist. mehr

Schauen Sie auch auf die Seite des Energiebeauftragten der Stadt Bergisch Gladbach. mehr

Förderung durch den Rheinisch-Bergischen Kreis

Angebote der Verbraucherzentrale

Sonnenklar
Solarstrom nutzen, wie es passt!

Unabhängigkeitsrechner

Berechnen Sie mit un­se­rem Unabhängigkeits­rechner ganz ein­fach Ih­ren Autarkie­grad, der von der Größe der PV-­Anlage und des Strom­spei­chers ab­hängt. mehr

Miet-Photovoltaikanlagen: Was Sie wissen sollten

Miet-Photovoltaikanlagen bieten eine einfache Alternative zum Kauf, bei der Sie monatlich zahlen, anstatt eine hohe Anfangsinvestition zu leisten. Diese Verträge können jedoch teurer sein und binden Sie langfristig. Prüfen Sie Angebote sorgfältig, insbesondere hinsichtlich der Zusatzleistungen und der Möglichkeit, Batteriespeicher und Wallboxen zu integrieren. Bei begrenztem Budget könnten Förderkredite der KfW eine attraktive Alternative sein. Für detaillierte Informationen besuchen Sie die Verbraucherzentrale NRW.