In § 50 Abs. 2 BauO NRW 2018 sind die Vorhaben abschließend genannt, für die dieses Verfahren gilt. Es handelt es sich um Sonderbauten, die aufgrund Ihrer künftigen Nutzung eine umfangreiche Prüfung erfordern, z.B.
Alle von dieser Vorschrift nicht ausgeschlossenen Vorhaben unterliegen damit dem vereinfachten Genehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW 2018).
Erhebungsbogen für die Baustatistik
Die Erhebungsbögen werden unter "Bautätigkeitsstatistik-Online" auf dem Server des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie die Meldung zu den Bautätigkeitsstatistiken in elektronischer Form.
Letzte Aktualisierung: 06.03.2024
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