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Übernehmen

Baulast

Eintragungen von Baulasten

Eine Baulast ist eine von einem Grundstückseigentümer freiwillig übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Einhaltung von Bauvorschriften.
Allgemein ist eine Baulast immer dann erforderlich, wenn das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück selbst nicht baurechtskonform hergestellt werden kann und somit ein oder mehrere Nachbargrundstücke zusätzlich zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden müssen.

Gesetzliche Grundlage für die Eintragung von Baulasten ist § 85 der Bauordnung für das Land Nordrhein Westfalen (BauO NRW).

Hauptanwendungsbereiche für die Eintragung von Baulasten sind:

  • Vereinigungsbaulast
  • Übernahme der fehlenden Abstandsflächen
  • Stellplatzzuordnung
  • Sicherung eines Geh-, Fahr- und/ oder Leitungsrechts


Solche öffentlich-rechtlichen Belastungen können neben den so genannten privatrechtlichen Belastungen, die in Abteilung II des Grundbuchs zu finden sind, bestehen. Baulasten sind jedoch vom Grundbuch völlig unabhängig und werden dort auch nicht eingetragen.

Eine Baulast kann nur von der Grundstückseigentümerin/dem Grundstückseigentümer übernommen werden. Die Unterzeichnung der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung ist vor der Bauaufsichtsbehörde zu leisten. Die aus der Baulast resultierende Verpflichtung geht auch auf den jeweiligen Rechtsnachfolger des Grundstückes über.

Wirksam werden Baulasten - unbeschadet der privaten Rechte Dritter - mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Auch der Verzicht wird erst mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

Ablauf der Baulastbeantragung, Beurkundung und Eintragung:

Bevor Sie einen Antrag auf Eintragung einer Baulast stellen, informieren Sie bitte den/die Grundstückseigentümer/in des Baulastgrundstücks anhand eines Lageplans über Ihre Bauabsicht und die Auswirkungen, die die Eintragung der Baulast haben kann, da diese Eintragung auch immer eine Grundstücksbelastung und eine Beschränkung der Bebaubarkeit des Baulastgrundstücks bedeuten kann.

Nach Prüfung Ihres Antrages und Fertigung der zugehörigen Verpflichtungserklärung für die Eintragung erhalten die Eigentümerin/der Eigentümer des belasteten Grundstücks eine schriftliche Aufforderung zur Terminvereinbarung. Die Termine können auch außerhalb unserer öffentlichen Sprechzeiten liegen.

Ist auf dem Baulastgrundstück ein Erbbaurecht eingetragen, so ist die Baulasterklärung zusätzlich durch die Erbbauberechtigte/den Erbbauberechtigten zu unterschreiben. Sofern eine Eigentumsübertragung im Grundbuch vermerkt ist, muss diese Person der Baulasteintragung durch Unterzeichnung und Kenntnisnahme der Verpflichtungserklärung zustimmen.

Grundsätzlich können Beurkundungen nur mit Termin stattfinden

Benötigte Unterlagen:

  • Antragsformular (ausgefüllt und unterschrieben durch die Baulastbegünstigte/den Baulastbegünstigten)
  • amtlicher Lageplan nach §18 in Verbindung mit §3 Abs. 3 BauPrüfVO (3-fach, Hinweis: Es können ggf. Pläne nachgefordert werden) mit eindeutiger Darstellung und Bemaßung der Baulastfläche
  • Sofern sich das Baulastgrundstück im Firmen- oder Vereinseigentum befindet, ist zusätzlich ein aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug einzureichen (HRA und HRB (immer) oder VR Auszug).


Anfallende Gebühren:

  • Grundgebühr für die Eintragung einer Baulast 150€ - 250€
  • jede weitere Eintragung wird mit 50€ berechnet

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis

Ob ein Grundstück durch eine Baulast belastet oder begünstigt ist (diese Frage kann insbesondere beim Kauf/Verkauf eines Grundstücks eine Rolle spielen, da die Baulast wertbeeinflussend sein kann), erfahren Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bergisch Gladbach.

Hier wird das sogenannte Baulastenverzeichnis geführt, in das alle Baulasten für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach eingetragen sind.

Gemarkungen für das Stadtgebiet Bergisch Gladbach:

  • Bensberg-Freiheit
  • Bensberg-Honschaft
  • Combüchen
  • Gronau
  • Gladbach
  • Herkenrath
  • Paffrath
  • Refrath
  • Sand

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen, bekommt jeder Berechtigte, z.B.

  • dinglich Berechtigte am Grundstück
  • kaufinteressierte Personen
  • künftige Hypotheken- und Grundschuldgläubiger
  • Notare
  • Entwurfsverfasser
  • Fachplaner
  • Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Auskünfte können in zwei verschiedenen Formen erteilt werden:

  • mündliche Auskünfte
    • können während unserer regulären Sprechzeiten dienstags und donnerstags zwischen 8:30 und 12:30 Uhr persönlich vor Ort eingeholt werden oder telefonisch montags und donnerstags zwischen 14:00 und 15:30 Uhr
    • die mündliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenfrei.

Wir weisen an dieser Stelle aber daraufhin, dass mündliche Auskünfte nur unverbindlich und nur über Belastungen erteilt werden können. Sie erhalten lediglich die Auskunft, ob für das abgefragte Flurstück ein Baulastenblatt vorhanden ist oder nicht.

  • schriftliche Auskünfte
    • können per Post, E-Mail (baulastauskunft@stadt-gl.de), Fax (02202/141405) oder persönlich bei der Bauaufsicht bestellt werden
    • die schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig

Bei einer schriftlichen Auskunft werden immer sofern nicht anders gewünscht sowohl belastende als auch begünstigende Baulasten geprüft und aufgelistet.
Sie erhalten eine allumfassende, tagesaktuelle Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Zur Bescheinigung erhalten Sie eine Kopie des Baulastenblattes sowie zugehörige Pläne auf dem Postweg übersandt.

Anfallende Gebühren:

Kostenträger ist immer der Antragssteller. Bescheinigung und Gebührenbescheid gehen immer gemeinsam an den Antragssteller.

  • Ein schriftlicher Auszug aus dem Baulastenverzeichnis kostet je Flurstück
    50 € - 150 € (plus Gebühren für Kopien) bei eingetragenen Baulasten
  • je Flurstück 30,-€, sofern keine Baulast eingetragen ist

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) in der jeweils gültigen Fassung.

Zahlungsart:

  • Per Überweisung bei Versand des Gebührenbescheides / der Rechnung.

Formulare

Weitere Links