Die planungsrechtliche Auskunft umfasst die Klärung von Fragen in Bezug auf die Bebaubarkeit Ihres Grundstücks in planungsrechtlicher Hinsicht.Ist ein Bebauungsplan vorhanden oder liegt das betreffende Grundstück im sogenannten unbeplanten Innenbereich oder im Außenbereich?Ziel ist außerdem die Erläuterung des rechtlichen Rahmens zu allen bauaufsichtlichen Verfahren (Bauanträge, Voranfragen, Abweichungen, Befreiungen u.a.) gemäß gültiger Vorschriften und Gesetze (BauGB).
Planungsrechtliche Auskünfte werden ausschließlich telefonisch (Telefonnummer 02202 14-1684) in den Sprechzeiten dienstags und donnerstags jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr oder per E-Mail (bauaufsicht@stadt-gl.de) erteilt.
Gerne können Sie Ihre allgemeinen Fragen zum Bauplanungsrecht und Verfahrensrecht an die Mailadresse bauaufsicht@fda77abe87984c23a5265c125d99c409stadt-gl.de richten. Die Beantwortung Ihrer Mail wird sukzessive nach Eingangsdatum vorgenommen. Wir bitten um Verständnis.
Eine umfassende und rechtsverbindliche Entscheidung über ein Vorhaben kann nur in einem Vorbescheidverfahren gemäß § 77 BauO NRW 2018 oder einem Baugenehmigungsverfahren gemäß §§ 64 bzw. 65 BauO NRW 2018 erfolgen.
Es handelt sich um einen kostenlosen Service der Bauaufsicht der Stadt Bergisch Gladbach.
Baugesetzbuch (BauGB)
Letzte Aktualisierung: 21.08.2024
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