Der „Bürgerservice Bauen“ richtet sich an Bürger:innen, künftige Häuslebauer:innen und investitionswillige Unternehmen in Bergisch Gladbach. Der Umfang der Auskünfte rund um Fragen zum Bauplanungs- und Verfahrensrecht beschränkt sich auf folgende Inhalte:
° planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage (§§ 30 – 35 BauGB)
° Rechte und Pflichten, die sich aus Verwaltungsverfahren ergeben
Der Service schließt eine Erläuterung von Genehmigungsvoraussetzungen für einzelne Grundstücke nicht mit ein. Fragen hierzu können an sach- und fachkundige Entwurfsverfasser:innen – meist Mitglieder der Architektenkammer – gerichtet werden.
Ziel des „Bürgerservice Bauen“ ist, in einem sehr frühen Planungsstadium eine Vorstellung über die öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen eines Vorhabens zu vermitteln.
Aufgrund anhaltender personeller Engpässe und vorrangiger Bearbeitung von Frist gebundenen Anträgen kann der Bürgerservice Bauen bis zum 27.04.2025 nur donnerstags vormittags angeboten werden. Die Beantwortung allgemeiner bauaufsichtlicher Fragen erfolgt so zeitnah wie der Dienstbetrieb es ermöglicht. Es wird darum gebeten, die jeweilige Mailantwort abzuwarten.
Aufgrund der großen Nachfrage am „Bürgerservice Bauen“ möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die telefonischen und persönlichen Gespräche während der Sprechzeit donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr auf höchstens 15 Minuten begrenzt werden.
Ebenso ist eine rechtsverbindliche Klärung einzelfallbezogener öffentlich-rechtlicher Sachverhalte zu bestimmten Vorhaben im Rahmen des „Bürgerservice Bauen“ nicht möglich und wird grundsätzlich nicht angeboten. Die Beantwortung spezieller öffentlich-rechtlicher Fragestellungen zu einzelnen Vorhaben ist dem formellen Genehmigungsverfahren, beispielsweise über eine Bauvoranfrage, vorbehalten. Ebenso findet eine Prüfung öffentlich-rechtlicher Sachverhalte im Rahmen der Sprechzeiten grundsätzlich nicht statt. Dementsprechend ist auch eine rechtliche Haftung für im Rahmen des „Bürgerservice Bauen“ erteilte Auskünfte ausgeschlossen.
Auskünfte werden ausschließlich telefonisch (Telefonnummer 02202 14-1684) in den Sprechzeiten, donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr oder per E-Mail (bauaufsicht@stadt-gl.de) erteilt. Die Auskunft ist mit nur einer Person besetzt. Wir bitten um Verständnis, wenn zwischenzeitlich keine freien Mitarbeitenden zur Beantwortung Ihrer Fragen erreicht werden können. Bitte versuchen Sie es dann innerhalb der o.g. Sprechzeiten erneut.
Gerne können Sie Ihre allgemeinen Fragen zum Bauplanungsrecht und Verfahrensrecht an die Mailadresse bauaufsicht@197a26a1398a4986a3d130689d59017estadt-gl.de richten. Die Beantwortung Ihrer Mail wird sukzessive nach Eingangsdatum vorgenommen. Wir bitten um Verständnis.