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Akteneinsicht Bauakten

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen.

 
Das Bauaktenarchiv der Stadt Bergisch Gladbach archiviert die Baugenehmigungsakten über alle durchgeführten Bauvorhaben. Das dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch Privater auf die Inanspruchnahme des Archivs besteht daher nicht. Die Einsichtnahme in die Bauakten für die Bürgerinnen und Bürger stellt vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot dar. Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt.

Die Vielzahl der archivierten Bauakten bringt es mit sich, dass Akten nicht vollständig oder nicht mehr verfügbar sind. In dem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte geboten werden kann. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.

Voraussetzungen für die Akteneinsicht

Akteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:

  • der Eigentümerin/dem Eigentümer (diese/r muss sich durch einen aktuellen Grundbuchauszug oder durch entsprechende Unterlagen wie z.B. dem Kaufvertrag oder dem Grundsteuerbescheid als Grundstückseigentümer/in legitimieren und sich gegebenenfalls persönlich ausweisen),
  • die/dem von der Eigentümerin/vom Eigentümer schriftlich Bevollmächtigte/n (auch hier müssen die gleichen Unterlagen wie bei der Eigentümerin/ dem Eigentümer und zusätzlich eine schriftliche von der Eigentümerin/ dem Eigentümer ausgestellte Vollmacht vorgelegt werden),
  • jeder natürlichen Person nach den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes.
Die Akteneinsicht beantragen Sie bitte vorab per Email (bauaktenanforderung@20968556b8aa4bd49022214427942624stadt-gl.de), damit die Termine entsprechend koordiniert werden können.

Es besteht die Möglichkeit Kopien zu diesen Akten anfertigen zu lassen (siehe aktuelle Gebührensätze der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Bergisch Gladbach in der z.Zt. gültigen Fassung).
Die Gebühren sind in bar oder mit EC-Karte vor Ort zu bezahlen.

Letzte Aktualisierung: 04.08.2022

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