Das Bauaktenarchiv der Stadt Bergisch Gladbach archiviert die Baugenehmigungsakten über alle durchgeführten Bauvorhaben. Das dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit grundsätzlich nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Ein Anspruch Privater auf die Inanspruchnahme des Archivs besteht daher nicht. Die Einsichtnahme in die Bauakten für die Bürgerinnen und Bürger stellt vielmehr ein freiwilliges Serviceangebot dar. Da die Akten eine Vielzahl persönlicher Daten enthalten, wird die Akteneinsicht zum Schutz des Eigentums (Datenschutz, Einbruchsicherung, Immobilienspekulation) nur Personen mit berechtigtem Interesse gewährt. Die Vielzahl der archivierten Bauakten bringt es mit sich, dass Akten nicht vollständig oder nicht mehr verfügbar sind. In dem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber nicht für alle Unterlagen eine Aufbewahrungspflicht vorsieht, so dass keine Gewähr für die Vollständigkeit einer Bauakte geboten werden kann. Es besteht auch kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.
Voraussetzungen für die AkteneinsichtAkteneinsicht wird den folgenden Personen gewährt:
Letzte Aktualisierung: 04.08.2022
Geben Sie Ihren Suchbegriff ein, den Anfangsbuchstaben, oder wählen Sie direkt Ihr Thema: