Dies sind z.B.
Eine Aufzählung der genehmigungsfreien Vorhaben enthält der § 62 BauO NRW 2018.Wichtiger Hinweis:
Vor der Durchführung auch kleinerer baulicher Maßnahmen sollten Sie sich bereits im Vorfeld bei der Bauberatung über die Verfahrensfreiheit oder die Genehmigungspflicht eines geplanten Bauvorhabens informieren.Beachten Sie bitte, dass Sie trotz der Verfahrensfreiheit die inhaltlichen Bestimmungen der Landesbauordnung einhalten müssen, so z.B. die erforderlichen Abstandsflächen (§ 6 BauO NRW 2018), die Standsicherheit und auch die Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder z.B. einer Gestaltungssatzung. Dies betrifft auch die Belange des Landschaftsschutzes bzw. Gewässerschutzes, die in einigen Bereichen zu berücksichtigen sind.
Letzte Aktualisierung: 18.01.2022
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