Umsetzung eines Bebauungsplans
Die Umlegung
Ist für eine Bebauung eine Neuparzellierung des Bebauungsplangebietes erforderlich, erfolgt ein Umlegungsverfahren. Die Grundstücke im Plangebiet werden rechnerisch zusammengefasst („Umlegungsmasse“) und daraus die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für öffentliche Zwecke (Verkehrsflächen, Spielplätze o.ä.) herausparzelliert.
Prinzipschema eines Umlegungsverfahrens
Die verbleibende „Verteilungsmasse“ wird auf die bisherigen Grundeigentümer umgelegt. Diese Flächenzuteilung erfolgt unter Berücksichtigung der durch den Bebauungsplan ausgelösten Wertsteigerung und des Flächenanteils, den die einzelne Eigentümerin bzw. der einzelne Eigentümer in die Umlegungsmasse eingebracht hat. Nach Abschluss des Umlegungsverfahrens erfolgt die Erschließung. Nach dem Bau der Straße können von der Bauaufsicht die Baugenehmigungen erteilt werden.