Zur besinnlichen Vorweihnachtszeit wird es auch in der Schloßstraße ruhiger: Die Baustelle beim Umbau der Schloßstraße geht in die Winterpause. Vom ersten Adventswochenende bis zum 5. Januar 2025 ruhen die großen Tiefbauarbeiten in der Baustelle. Es finden punktuell nur noch kleinere Restarbeiten ohne schweres Baugerät, Verschmutzungen und Lärm statt.
Die Bagger ziehen bereits ab dem 25. November 2024 ab. Schwerpunkt der Arbeiten in der KW 48 werden dann – abhängig von der Witterung – vor allem Pflasterarbeiten im Bauabschnitt 2.2 (Hausnummer 58 bis 66) sowie die Absicherung von Gehwegen mit Asphalt und schweren Matten sein. Flächen mit Baumaterial werden weitestgehend geräumt.
In der anschließenden, fünfwöchigen Baupause finden lediglich punktuell leisere Arbeiten in geringem Umfang statt, wie Ausbesserungen oder Montagearbeiten. So soll nicht zuletzt ein weitestgehend störungsfreies Weihnachtsgeschäft für Handel und Gewerbe in der Schloßstraße ermöglicht werden.
Feste Verankerung der Beschilderung
Zudem wird im Laufe der KW 48 die aktuell mobile Beschilderung der oberen Schloßstraße (Höhe Emilienbrunnen) zur Regelung der temporären Fußgängerzone fest installiert. Die Stadt reagiert damit auf das mutwillige Verschieben und Umlegen der vorhandenen Beschilderung durch Dritte. Dies stellt einen gefährlichen Eingriff in die Straßenverkehrsregelung dar. Mit der festen Verankerung der Beschilderung wirkt die Stadt den vorsätzlichen und rechtswidrigen Eingriffen entgegen und stellt die Rechtssicherheit für alle Passierenden dauerhaft sicher.
Die Verkehrsregelungen bleiben wie gehabt: Der Bereich ab Höhe Hausnummer 20 ist demnach Fußgängerzone, für den Lieferverkehr besteht freie Zufahrt montags bis freitags zwischen 6 und 11 Uhr sowie samstags zwischen 6 und 10 Uhr. Die Zufahrt zur privaten Tiefgarage bleibt für Anlieger frei, für den Individualverkehr ist die Einfahrt nicht erlaubt.
Die Stadt weist auf Kontrollen durch das Ordnungsamt zur Einhaltung der neuen Regelungen hin. Die temporäre Ausweisung eines Teilstücks der Schloßstraße als Fußgängerzone ist Bestandteil der befristeten Genehmigung für die Baustellensicherung sowie Sperr- und Umleitungsbeschilderung.
Fehlende Ausfahrtsmöglichkeiten aus dem Sackgassenbereich der Schloßstraße vor dem Baufeld, sowie fehlende Breiten für einen sicheren Begegnungsverkehr im bereits als zukünftige Einbahnstraße umgestalteten Bereich bedingen, dass diese Flächen inklusive der Parkmöglichkeiten noch nicht für den allgemeinen Verkehr freigegeben werden können.
Hintergrund
Mit der temporären Ausweisung des Bereichs als Fußgängerzone hatte die Stadt Mitte Oktober 2024 auf die zunehmende Missachtung der bis dahin geltenden Regelungen reagiert, wonach die Einfahrt in diesen Bereich der Schloßstraße für den Individualverkehr untersagt war. Infolge der Nichtbeachtung der Regelungen kam es wiederholt zu gefährlichen Verkehrssituationen in diesem Abschnitt der Schloßstraße sowie zur Beschädigung des neu eingebauten Mobiliars.
Die temporäre Ausweisung als Fußgängerzone stellt für alle Verkehrsteilnehmenden eine Verbesserung dar: Die Beschilderung ist übersichtlicher, anstelle eines kompletten Verbots wird mit der temporären Fußgängerzone eine bessere Andienung der Straße während der Bauarbeiten erreicht. Die Lieferzeiten ermöglichen eine klare Struktur und Planung für alle Beteiligten. Die Anordnung temporärer Beschilderungen für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum und mithin der Vollzug der Straßenverkehrsordnung stellt ein laufendes Geschäft der Verwaltung dar und unterliegt nicht der Beschlusspflicht.