Beiträge und Gebühren
Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(gem. § 3 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung)
Die Benutzungsgebühr beträgt für die Entsorgung von
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2024 |
2025
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abflusslosen Gruben
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1,74 €
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1,60 €
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Kleinkläranlagen
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17,08€
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18,02 €
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je m³ abgefahrenen Anlageninhalts |
Hinweis:
Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die aufgeführten Sätze auf die derzeit gültigen Satzungen beziehen. Infolge einer möglichen Satzungsänderung sind immer die zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltenden Beiträge und Gebühren maßgebend.