Gemäß der Satzung sind Grundleitungen und Anschlusskanäle in ihrem gesamten Umfang vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und in Stand zu halten.
Die Abwasseranlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen.
Bei Neubauten und Umbauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden.