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Zustands- und Funktionsprüfung

Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Alle Grundstückseigentümer sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes dazu verpflichtet ihre Abwasseranlage nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Bezogen auf das Bergisch Gladbacher Stadtgebiet bedeutet dies, dass

  • bei wesentlicher Änderung, oder bei neu verlegten Schmutz- bzw. Mischwasserleitungen (z.B. beim Neubau) die Zustands- und Funktionsprüfung, als auch eine Druckprüfung grundsätzlich durchzuführen ist.
  • bei derzeit vorhandenen privaten Schmutzwasserleitungen bis auf die nachfolgenden Ausnahmen keine generelle Pflicht für eine Zustands- und Funktionsprüfung besteht.

Ausnahmen

Abwasserleitungen zur Fortleitung häuslichen Abwassers, sowie Regenwasserleitungen sind in den in § 8 Absatz 3 SüwVO Abw aufgeführten begründeten Verdachtsfällen zu prüfen. Eine fristgebundene Prüfung ist darüber hinaus nicht mehr vorgesehen. Die begründeten Verdachtsfälle sind:

  • Ausschwemmungen von Sanden und Erden,
  • Ausspülungen von Scherben,
  • Ausspülungen von weiteren Fremdstoffen, die auf eine Undichtigkeit des
    häuslichen Kanals schließen lassen,
  • Ablagerungen von solchem Material am Einlaufbereich des häuslichen
    Anschlusskanals in den öffentlichen Kanal
  • Pflicht besteht auch bei Absackungen im Grundstücksbereich oder im
    Bürgersteigbereich, die auf eine Ausschwemmung von Sanden und Erden
    schließen lassen oder wenn mehrere Verstopfungen des Kanals in kurzer Zeit
    an dem Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach gemeldet werden.

Abwasseranlagen zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers

Für private Schmutzwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers - unabhängig davon ob sie innerhalb oder außerhalb von Wasserschutzgebieten liegen
- gilt eine Prüfpflicht bei bestehenden Leitungen. Gewerbebetriebe müssen sich selbst darüber informieren, ob auch sie von der Regelung betroffen sind. Dies ist dann der Fall, wenn für die Art des Gewerbes Anforderungen im Anhang der Abwasserverordnung gelten. Das Abwasserwerk der Stadt Bergisch Gladbach empfiehlt, sich ggf. bei Verbänden oder bei den jeweilig zuständigen Kammern zu informieren. Die Frist für die späteste Durchführung der Prüfung endete bereits am 31.Dezember 2020 (§ 8 Absatz 5 Satz 1 SüwVO Abw).

Mehr und ausführliche Informationen zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen, finden sie auf den Seiten der

Verbraucherzentrale NRW
auf den Seiten vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 
und dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)

Kanalhaie

Die sogenannten „Kanalhaie“ sind Firmen, die oft von Drückerkolonnen unterstützt werden und an der Haustür oder am Telefon zu Schnäppchenpreisen (ca. 60 € – 80 €) eine Kamerauntersuchung anbieten.
Die Hauseigentümer werden gedrängt, diese sofort durchführen zu lassen. Ist diese abgeschlossen, folgt eine angebliche teure Reparatur, die so schnell wie möglich behoben werden soll.
Angebote sollten Sie in Ruhe prüfen und lassen Sie sich nichts aufdrängen. Seriöse Unternehmen üben auf Sie keinen Druck aus. Zudem ist es immer ratsam, sich zusätzlich mehrere Angebote einzuholen.

Ein Hinweis der Verbraucherzentrale: So wehren Sie sich gegen aufdringliche Rohrsanierer