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Übernehmen

Beiträge und Gebühren

Abwasserabgabe

(gem. § 7 der Satzung über die Abwälzung und Erhebung der Abwasserabgabe)

Die Abwasserabgabe wird nach dem sogenannten Frischwassermaßstab erhoben. Berechnungsgrundlage ist die Abwassermenge, die der öffentlichen Abwasseranlage von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt wird.
Als gebührenpflichtige Abwassermenge gilt die dem Grundstück aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführte und auf ihm gewonnene Wassermenge (Frischwasserlieferung erfolgt durch die Belkaw).

folgende Abwasserabgaben werden erhoben

2024

2025

für Schmutzwasser je m³

0,06 €

0,07 €

für Regenwasser je m²

0,03 €

0,04 €

Umlage für Abwassereinleiter (Kleineinleiter)
je Person und Jahr

17,90 €

17,90 €

Hinweis:
Es muß ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass sich die aufgeführten Sätze auf die derzeit gültigen Satzungen beziehen. Infolge einer möglichen Satzungsänderung sind immer die zum Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht geltenden Beiträge und Gebühren maßgebend.